Nicht vergessen!!!
Fristgerecht ummelden nach dem Umzug
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Fristgerechte Ummeldung nach dem Umzug nicht vergessen
Ummelden: die wichtigsten Adressänderungen
Sie haben eine neue Wohnung gefunden, Ihre Umzugscheckliste abgearbeitet und stehen endlich in Ihren neuen vier Wänden? Sobald die Umzugsfirma abgefahren ist, steht bereits die nächste Aufgabe an: Sie müssen sich bei den verschiedenen Behörden und Institutionen ummelden. Während einige dieser Einrichtungen erwarten, dass Sie sich praktisch umgehend nach dem Umzug ummelden, haben Sie in anderen Fällen deutlich mehr Zeit. Aber wer muss überhaupt erfahren, dass Sie umgezogen sind?- Kfz-Zulassungsstelle: Ihren Umzug melden Sie nicht nur beim Einwohnermeldeamt, sondern auch bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Sie benötigt diese Informationen, um Ihre Fahrzeugpapiere ändern zu können. Dafür brauchen Sie eine Anmeldebestätigung der Ummeldung, Ihren Personalausweis sowie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Wer in eine andere Stadt zieht, benötigt zusätzlich die Versicherungsbestätigung des Kfz-Haftpflichtversicherers.
- Geldinstitute: Vergessen Sie nicht, Ihre Banken zu informieren. Sollten Sie innerhalb eines Ortes umziehen, ist es eventuell notwendig, sich bei der neuen Filiale zu melden. Alle übrigen Aufgaben im Finanz-Bereich übernimmt die Bank für Sie. Das bedeutet beispielsweise, dass Ihre alte Filiale darüber informiert wird, dass Sie sich ummelden.
- Behörden: Bevor Sie sich an anderen Stellen ummelden, besuche Sie zuerst das Einwohnermeldeamt und teilen dort Ihren Wohnsitzwechsel mit. Dafür haben Sie rund eine Woche Zeit, manchmal auch ein wenig länger. Das Finanzamt müssen Sie hingegen nur dann informieren, sollten Sie in eine andere Stadt ziehen. Meist reicht es allerdings aus, dem bisher zuständigen Finanzamt die neue Adresse mitzuteilen.
- Haustiere ummelden: Sie sind Hundebesitzer? Dann sollten Sie auch das Tier ummelden. Dafür registrieren Sie es kostenlos bei der Tasso-Zentrale. Sollte Ihr Haustier einmal verloren gehen oder spurlos verschwinden, finden Sie es auf diese Weise schneller wieder. Sind Sie bereits dort gemeldet, aktualisieren Sie Ihre Adresse so schnell wie möglich.
- Kirche: Da die Kirchengemeinde automatisch durch das Einwohnermeldeamt informiert wird, müssen Sie sich hier nicht gesondert ummelden.
- Post: Bei der Post müssen Sie Ihre Anschrift zwar nicht hinterlegen, allerdings kann es sinnvoll sein, einen Nachsendeauftrag zu erteilen. Das bedeutet für Sie, dass die Post Ihre Briefe für zwölf bis 24 Monate an die neue Adresse weiterleitet. Damit bleibt Ihnen genügend Zeit, Ihre Anschrift weiterzugeben.
- Schulen und Kindergarten: Sobald Sie umziehen, sollten Sie die Einrichtungen, die Ihre Kinder besuchen, über den Wohnungswechsel informieren. Dazu gehört etwa der Kindergarten, aber auch der Kinderhort oder die Schule. Idealerweise erledigen Sie diese Aufgabe bereits im Vorfeld. Die meisten dieser Einrichtungen benötigen keine Meldebestätigung, aber vermerken sich, wann Sie in Ihrem neuen Heim wohnen.
Was kostet das Ummelden?
Ziehen Sie innerhalb von Deutschland um, sind Sie dazu verpflichtet, die Behörden darüber zu informieren. In der Regel haben Sie dafür rund eine Woche Zeit, sobald Sie Fuß in Ihr neues Heim setzen. An sich ist das Ummelden schnell erledigt. Bereiten Sie Ihre Unterlagen sorgsam vor, damit Sie nichts vergessen. In den meisten Fällen kostet Sie die Ummeldung nichts. Allerdings liegt auch diese Entscheidung bei Ihrer Gemeinde. Mehr als zehn Euro werden jedoch in den seltensten Fällen dafür erhoben. Wichtig ist, dass Sie die Aufgabe ernst nehmen. Melden Sie sich verspätet um, kann ein Strafgeld die Folge sein. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von dem zuständigen Sachbearbeiter und der jeweiligen Stadt ab. Während es sich in den meisten Fällen zwischen 20 und 30 Euro bewegt, kann es ebenfalls bis zu 1.000 Euro betragen.Ummelden vor oder nach dem Umzug?
Der anstehende Umzug zehrt an den Nerven. Es sind die vielen Dinge, die in kürzester Zeit zu erledigen sind und keinen Aufschub dulden. Eine gute Strategie ist es deshalb, so viel wie möglich bereits vor dem Umzugstag anzugehen. Das legt die Frage nahe: Können Sie sich noch vor Ihrem Wohnungswechsel ummelden? Die kurze Antwort lautet: Nein. Denn das Amt wird Sie erst dann ummelden, wenn Sie tatsächlich in Ihrem neuen Heim wohnen. Das hat unterschiedliche Gründe, die je nach Gemeinde variieren können.- Seit 2015 benötigen Sie eine sogenannte Vermieterbescheinigung, wenn Sie sich ummelden möchten. Diese Bescheinigung legen Sie bei Ihrer lokalen Meldebehörde vor. Das bestätigt das rechtskräftige Mietverhältnis, das am Tag Ihres Mietbeginns eintritt.
- Die Städte und Gemeinden verhindern, dass Sie sich verfrüht ummelden. Das beugt Scheinanmeldungen vor.