Ein Umzug ins Ausland will gut vorbereitet sein. Das gilt primär dann, wenn Sie einen internationalen Umzug planen. Neben Möbeln, Kleidung und sonstigen Habseligkeiten gehören dazu auch die notwendigen Dokumente. Schließlich soll Ihr Neustart im neuen Land möglichst reibungslos beginnen.
Wichtig: Sie planen einen Umzug ins Ausland? In diesem Fall können Sie bestehende Verträge selbst vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Ein internationaler Umzug führt Sie nicht immer in ein Nachbarland. Beachten Sie, dass die Behörden zwischen EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern unterscheiden.
Wie viel genau der Umzug ins Ausland sie kostet, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Umzugsunternehmen erheben so etwa abweichende Preise für das geplante Vorhaben. Deshalb lohnt es sich, die Anbieter in jedem Fall zu vergleichen. Zusätzlich beeinflussen die folgenden Faktoren die Kosten für Ihren Umzug:
Als grobe Faustregel gilt: Wenn Sie einen kleinen Haushalt innerhalb der EU transportieren möchten, kostet Sie dieses Vorhaben zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Für weite Entfernungen, beispielsweise in die USA, sollte Sie mit rund 10.000 Euro rechnen.
Während Sie einen Umzug ins nahe gelegene Ausland vermutlich in Eigenregie bewältigen können, benötigen Sie für ferne Länder meist eine Spedition. Als internationale Umzugsunternehmen sind sie auf sämtliche Prozesse spezialisiert und können Ihnen bereits frühzeitig einen Kostenvoranschlag bieten. Vergleichen Sie dabei nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen, Erfahrungen und Referenzen miteinander.
Eine internationale Spedition erleichtert Ihnen den Umzug ins Ausland. Sie ist hauptsächlich dann hilfreich, wenn es Sie in die Ferne zieht. Als internationaler Partner sind diese Unternehmen darauf eingestellt, Privat- oder Firmenumzüge schnell und sicher abzuwickeln.
Sobald Sie innerhalb der EU umziehen möchten, sind die Einreise und das Arbeiten selten ein Problem. Allerdings müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die Sie vorerst für fünf Jahre erhalten. Bei Bedarf können Sie diese Genehmigung nach Ihrem Umzug ins Ausland verlängern lassen. Eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie dann, wenn Ihre Anstellung auf drei bis zwölf Monate befristet ist.
Für den Umzug in ein Drittland benötigen Sie ein Visum. Die Voraussetzungen dafür fallen von Land zu Land unterschiedlich aus. In vielen Fällen erhalten Sie zuerst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Diese Anträge können sehr zeitaufwendig sein – investieren Sie deshalb die notwendige Zeit in Ihre Planung und Vorbereitung.
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