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Auto ummelden nach dem Umzug: Was wirklich nötig ist und was nicht

Viele schieben es vor sich her, weil sie an Wartemarken, Schilderdienst und einen halben verlorenen Tag denken. Dabei ist das Auto ummelden nach einem Umzug heute deutlich entspannter als noch vor ein paar Jahren. Ein neues Kennzeichen ist nämlich gar nicht mehr Pflicht, und oft geht es sogar ohne Besuch auf dem Amt. Entscheidend ist eigentlich nur eine Frage: Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk oder nicht?

Die eine Frage, die alles entscheidet

Der Zulassungsbezirk ist der Bereich, für den eine Zulassungsstelle zuständig ist. Meistens ist das ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Ziehen Sie innerhalb dieses Bereichs um, etwa von Dachau-Ost nach Karlsfeld, bleibt die Sache klein. Wechseln Sie den Bezirk, also zum Beispiel von Dachau nach Freising, kommt ein Schritt mehr dazu. Eine Falle gibt es im Münchner Umland, über die viele stolpern: Stadt und Landkreis München haben zwar beide das „M“ auf dem Schild, aber zwei verschiedene Zulassungsbehörden. Wer aus der Stadt nach Unterschleißheim, Ismaning oder Planegg zieht, wechselt also den Zulassungsbezirk, auch wenn das Kennzeichen gleich aussieht. Zuständig ist dann das Landratsamt München und nicht mehr die Stadt. Zur Orientierung die Kennzeichen rund um unser Einsatzgebiet:
  • DAH für den Landkreis Dachau, also auch Karlsfeld
  • FFB für Fürstenfeldbruck, FS für Freising, ED für Erding, STA für Starnberg
  • M für Stadt und Landkreis München, darunter Ismaning, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Gräfelfing und Planegg
  • IN für Ingolstadt und A für Augsburg

Fall A: Umzug innerhalb des Bezirks

Hier ändert sich nur die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein. Das Kennzeichen bleibt, die Plaketten bleiben, und kosten tut das meist nur eine überschaubare Gebühr. Viele Zulassungsstellen bieten die Adressänderung inzwischen auch online an. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Ob Ihre Stelle das anbietet, steht auf deren Webseite.

Fall B: Umzug in einen anderen Bezirk

Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit behalten, auch wenn Sie in einen anderen Landkreis ziehen. Wer also mit seinem „DAH“ nach Erding zieht, darf weiter mit DAH fahren. Ummelden müssen Sie trotzdem, und zwar bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Die bisherige Stelle müssen Sie nicht aufsuchen. Ob Sie das Kennzeichen behalten oder ein neues wollen, ist reine Geschmackssache. Ein neues kostet zusätzlich die Gebühr für die Zuteilung plus die Schilder selbst. Manche wollen ganz bewusst das Kennzeichen ihrer neuen Heimat, andere hängen an ihrer Wunschkombination. Beides ist völlig in Ordnung.

Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, auf dem die neue Adresse steht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die verlangen manche Stellen bei einem Bezirkswechsel, deshalb lieber mitnehmen
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls nicht ohnehin im Schein vermerkt
  • bei einem neuen Kennzeichen die alten Schilder
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, falls sich die Bankverbindung geändert hat
Eine neue eVB-Nummer der Versicherung brauchen Sie für eine reine Adressänderung normalerweise nicht. Die braucht es eigentlich nur, wenn sich am Kennzeichen etwas ändert. Im Zweifel kurz bei der Zulassungsstelle anrufen, das spart einen zweiten Termin.

Wie schnell muss das passieren?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung sagt: unverzüglich. Eine feste Tagesfrist steht da nicht drin, in der Praxis gelten ein bis zwei Wochen als angemessen. Wer umzieht und monatelang nichts tut riskiert ein Verwarnungsgeld. Viel ärgerlicher ist aber was anderes: Bescheide, Knöllchen und Post von der Versicherung gehen weiter an die alte Adresse, und Fristen laufen ab, ohne dass Sie davon wissen. Voraussetzung ist übrigens, dass Sie sich vorher beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Die Zulassungsstelle trägt nur ein, was im Melderegister steht. Wie die Ummeldung der Wohnung abläuft, lesen Sie in unserem Beitrag zur Ummeldung nach dem Umzug.

Was viele vergessen

Die Versicherung

Die Kfz-Versicherung bekommt die neue Adresse nicht automatisch. Das ist aber wichtig, weil der Beitrag auch von der Regionalklasse abhängt. Je nachdem, wohin Sie ziehen, kann die Prämie etwas steigen oder sinken. Melden Sie den Umzug selbst und rechnen Sie dabei gleich nach.

Der Parkausweis

Wer in der alten Wohnung einen Anwohnerparkausweis hatte, verliert ihn mit dem Umzug. Im neuen Viertel muss er neu beantragt werden, sofern es dort überhaupt Bewohnerparken gibt. Gerade in Dachau, Freising oder Fürstenfeldbruck gibt es in der Innenstadt eigene Zonen.

Die Kfz-Steuer

Um die Steuer müssen Sie sich nicht kümmern. Der Zoll bekommt die Daten von der Zulassungsstelle und schickt Ihnen ohne Zutun einen neuen Bescheid.

Mit dem eigenen Auto umziehen?

Kleiner Exkurs, weil wir das oft hören: Viele planen den Umzug mit Pkw und Anhänger, weil das Auto ja eh da ist. Für ein paar Kisten klappt das. Für Waschmaschine, Schrankwand und Sofa wird es schnell knapp, und zehnmal hin und her fahren kostet mehr Zeit und Sprit als gedacht. Wenn Sie lieber einmal fahren statt zehnmal, schauen Sie sich unsere Preise an. Für kleinere Mengen über weitere Strecken lohnt sich auch eine Beiladung, dabei fährt Ihr Umzugsgut auf einer ohnehin geplanten Tour mit.

Kurz zusammengefasst

Innerhalb des Bezirks reicht eine Adressänderung, oft sogar online. Bei einem anderen Landkreis melden Sie am neuen Wohnort um und dürfen Ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie wollen. Und im Münchner Umland gilt: Gleiches „M“ heißt nicht gleiche Behörde. Wer das weiß, ist in einer halben Stunde durch. Hinweis: Gebühren und Abläufe können sich je nach Zulassungsstelle unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt die für Ihren neuen Wohnort zuständige Zulassungsbehörde.

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