Auto ummelden nach dem Umzug: Was wirklich nötig ist und was nicht
Viele schieben es vor sich her, weil sie an Wartemarken, Schilderdienst und einen halben verlorenen Tag denken. Dabei ist das Auto ummelden nach einem Umzug heute deutlich entspannter als noch vor ein paar Jahren. Ein neues Kennzeichen ist nämlich gar nicht mehr Pflicht, und oft geht es sogar ohne Besuch auf dem Amt. Entscheidend ist eigentlich nur eine Frage: Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk oder nicht?
Die eine Frage, die alles entscheidet
Der Zulassungsbezirk ist der Bereich, für den eine Zulassungsstelle zuständig ist. Meistens ist das ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt. Ziehen Sie innerhalb dieses Bereichs um, etwa von Dachau-Ost nach Karlsfeld, bleibt die Sache klein. Wechseln Sie den Bezirk, also zum Beispiel von Dachau nach Freising, kommt ein Schritt mehr dazu. Eine Falle gibt es im Münchner Umland, über die viele stolpern: Stadt und Landkreis München haben zwar beide das „M“ auf dem Schild, aber zwei verschiedene Zulassungsbehörden. Wer aus der Stadt nach Unterschleißheim, Ismaning oder Planegg zieht, wechselt also den Zulassungsbezirk, auch wenn das Kennzeichen gleich aussieht. Zuständig ist dann das Landratsamt München und nicht mehr die Stadt. Zur Orientierung die Kennzeichen rund um unser Einsatzgebiet:- DAH für den Landkreis Dachau, also auch Karlsfeld
- FFB für Fürstenfeldbruck, FS für Freising, ED für Erding, STA für Starnberg
- M für Stadt und Landkreis München, darunter Ismaning, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Gräfelfing und Planegg
- IN für Ingolstadt und A für Augsburg
Fall A: Umzug innerhalb des Bezirks
Hier ändert sich nur die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein. Das Kennzeichen bleibt, die Plaketten bleiben, und kosten tut das meist nur eine überschaubare Gebühr. Viele Zulassungsstellen bieten die Adressänderung inzwischen auch online an. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Ob Ihre Stelle das anbietet, steht auf deren Webseite.Fall B: Umzug in einen anderen Bezirk
Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit behalten, auch wenn Sie in einen anderen Landkreis ziehen. Wer also mit seinem „DAH“ nach Erding zieht, darf weiter mit DAH fahren. Ummelden müssen Sie trotzdem, und zwar bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Die bisherige Stelle müssen Sie nicht aufsuchen. Ob Sie das Kennzeichen behalten oder ein neues wollen, ist reine Geschmackssache. Ein neues kostet zusätzlich die Gebühr für die Zuteilung plus die Schilder selbst. Manche wollen ganz bewusst das Kennzeichen ihrer neuen Heimat, andere hängen an ihrer Wunschkombination. Beides ist völlig in Ordnung.Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, auf dem die neue Adresse steht
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die verlangen manche Stellen bei einem Bezirkswechsel, deshalb lieber mitnehmen
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, falls nicht ohnehin im Schein vermerkt
- bei einem neuen Kennzeichen die alten Schilder
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer, falls sich die Bankverbindung geändert hat