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Internet beim Umzug: Mitnehmen oder kündigen?

Die Möbel stehen, die Kartons sind halb ausgepackt, und dann der Moment, den viele kennen: Der Router blinkt rot. Kein Internet, und der Techniker kommt frühestens in drei Wochen. Bei kaum einem anderen Vertrag ist das Timing beim Umzug so wichtig wie beim Internetanschluss. Und bei kaum einem anderen gibt es so viele Missverständnisse darüber, was man darf und was nicht. Der wichtigste Satz vorneweg: Ein Umzug ist kein automatischer Kündigungsgrund. Ob Sie aus Ihrem Vertrag rauskommen, hängt von drei Fragen ab.

Frage 1: Kann der Anbieter an der neuen Adresse liefern?

Das regelt § 60 des Telekommunikationsgesetzes. Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen, muss er den Vertrag dort zu unveränderten Bedingungen weiterführen. Die Laufzeit läuft einfach weiter, sie beginnt nicht von vorne. Das war früher anders und ist heute ausdrücklich verboten. Für den Aufwand darf der Anbieter allerdings eine Gebühr verlangen. Die darf nicht höher sein als das, was ein Neuanschluss kosten würde. Fragen Sie vorher nach, was beim Umzug konkret anfällt, das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Kann der Anbieter an der neuen Adresse gar nicht liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Auszug wirksam werden oder auch später.

Frage 2: Bekommen Sie dort wirklich dasselbe?

Diese Frage übersehen viele. Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn gar nichts geht, sondern auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. Haben Sie also einen Tarif mit 250 Mbit/s und an der neuen Adresse sind nur 50 möglich, sieht die Sache anders aus. Lassen Sie sich die Verfügbarkeit an der neuen Adresse schriftlich geben, dann haben Sie etwas in der Hand. Ein typischer Fall bei Kabelanschlüssen: Nicht jedes Haus ist ans Kabelnetz angeschlossen. Ziehen Sie mit einem Vodafone-Kabelvertrag in einen Altbau in der Dachauer Altstadt oder in ein Neubaugebiet, in dem nur Glasfaser von einem anderen Anbieter liegt, kann Vodafone dort vielleicht gar nicht liefern. Dann steht Ihnen die Sonderkündigung zu. Umgekehrt gilt das genauso für DSL- und Glasfaserverträge der Telekom oder anderer Anbieter.

Frage 3: Wie lange läuft der Vertrag noch?

Oft die einfachste Lösung. Ist Ihre Mindestlaufzeit schon vorbei, brauchen Sie gar kein Sonderkündigungsrecht. Verträge, die sich nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert haben, sind ohnehin jederzeit mit einem Monat kündbar. Viele zahlen seit Jahren für einen Altvertrag und merken erst beim Umzug, wie viel günstiger ein neuer Tarif wäre. Ein Blick ins Kundenkonto klärt das in zwei Minuten.

So vermeiden Sie die Wochen ohne Internet

Egal ob mitnehmen oder wechseln, entscheidend ist der Vorlauf. Für einen reibungslosen Übergang empfehlen wir:
  • Sechs bis acht Wochen vorher: Umzug beim Anbieter melden oder neuen Vertrag abschließen. Bei Vodafone und Telekom geht das im Kundenportal oder über die Hotline, das Umzugsformular ist meist schnell gefunden.
  • Technikertermin früh fixieren. Gerade bei Glasfaser oder wenn der Anschluss in der neuen Wohnung länger nicht genutzt wurde, muss oft ein Techniker raus. Diese Termine sind schnell weg.
  • Anschlussdose prüfen lassen. Fragen Sie den Vermieter oder Vormieter, welche Dose vorhanden ist und ob sie zuletzt genutzt wurde. Das erspart Überraschungen.
  • Router nicht verpacken wie Geschirr. Der Router samt Netzteil und Kabel gehört in einen eigenen, beschrifteten Karton, der als Letztes eingeladen wird und als Erstes wieder raus kommt.

Die Übergangslösung

Klappt es trotzdem nicht pünktlich, rettet meist das Handy die ersten Tage. Viele Mobilfunkanbieter bieten Datenpakete zum Nachbuchen oder sogar eigene Tarife für die Überbrückung, manche Internetanbieter stellen beim Umzug kostenlos einen mobilen Hotspot. Fragen kostet nichts. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte das auf jeden Fall vorher klären und nicht erst am Montagmorgen.

Ein Wort zur Rufnummer

Wollen Sie Ihre Festnetznummer behalten, geht das beim Umzug im selben Ortsnetz meist problemlos. Ziehen Sie in einen anderen Vorwahlbereich, etwa von Dachau mit 08131 nach Freising mit 08161, bekommen Sie in der Regel eine neue Nummer. Die Mitnahme selbst darf beim Anbieterwechsel übrigens nichts kosten.

Typische Fehler, die wir immer wieder sehen

Der Klassiker: Kündigen, bevor der neue Vertrag steht. Dann sitzt man ohne Anschluss da, weil der neue Anbieter erst in fünf Wochen schalten kann. Der zweite Klassiker ist die Annahme, mit dem Umzug sei der Vertrag automatisch beendet. Ist er nicht. Und der dritte: Den alten Router einfach behalten, obwohl er als Mietgerät zurück muss. Das kann teuer werden. Ansonsten gilt bei der Telekommunikation das gleiche wie beim Strom: Wer früh dran ist, hat die Wahl. Wie das mit den Energieverträgen läuft, haben wir im Beitrag Strom beim Umzug aufgeschrieben.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Handyvertrag wegen Umzug kündigen?

Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Umzug ins Ausland oder wenn die Leistung am neuen Wohnort wirklich nicht erbracht werden kann. Im Inland ist das bei Mobilfunk selten der Fall.

Was passiert, wenn mein Anbieter die Sonderkündigung ablehnt?

Lassen Sie sich die Ablehnung begründen und die Verfügbarkeit an der neuen Adresse schriftlich bestätigen. Hilft das nicht, unterstützen Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur.

Wie lange dauert die Umschaltung?

Im Standart-Fall, also bei einem reinen Umzug ohne Technikerbesuch, oft nur wenige Tage, mit Techniker auch mal zwei bis vier Wochen. Je früher Sie melden, desto sicherer klappt es zum Einzug.

Und der Rest des Umzugs?

Den übernehmen wir gerne. Wenn der Router als letzter Karton auf den Laster soll und am neuen Ort als erster raus, sagen Sie es unserem Team einfach, das machen wir so. Ob Sie innerhalb von Dachau umziehen oder ins Umland, etwa für einen Umzug Freising oder Fürstenfeldbruck: Über die Umzugsanfrage bekommen Sie schnell ein Angebot. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die aktuelle Fassung des Telekommunikationsgesetzes.

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