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Umzugskosten von der Steuer absetzen: So holen Sie sich 2026 einen Teil zurück

Ein Umzug kostet Geld, oft mehr als geplant. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich in vielen Fällen an den Kosten, und zwar nicht nur bei einem Jobwechsel. Je nach Anlass Ihres Umzugs führen drei verschiedene Wege zur Steuerersparnis. Welcher davon für Sie gilt, wie hoch die Umzugskostenpauschale 2026 ist und welche Belege Sie unbedingt aufbewahren sollten, erklären wir in diesem Beitrag Schritt für Schritt.

Die drei Wege: Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen

Ob und wie Sie Ihre Umzugskosten absetzen können, entscheidet allein der Grund des Umzugs. Das Steuerrecht kennt drei Kategorien:
  • Beruflich veranlasster Umzug: Die Kosten zählen als Werbungskosten in der Anlage N. Hier ist am meisten drin, denn neben den tatsächlichen Kosten gibt es zusätzlich die Umzugskostenpauschale.
  • Privater Umzug: Werbungskosten scheiden aus, aber die Arbeitskosten Ihrer Umzugsfirma lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. 20 Prozent der Lohnkosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Ist der Umzug medizinisch notwendig, etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung, kommen außergewöhnliche Belastungen in Betracht.

Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?

Das Finanzamt erkennt die berufliche Veranlassung in klar definierten Fällen an. Dazu gehören der Antritt einer neuen Stelle in einer anderen Stadt, eine Versetzung durch den Arbeitgeber, die Rückkehr aus dem Ausland für einen Job in Deutschland und der Umzug zum Ende einer doppelten Haushaltsführung. Der in der Praxis wichtigste Fall ist aber ein anderer: die Fahrzeitersparnis. Verkürzt sich Ihr täglicher Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde, gerechnet für Hin- und Rückweg zusammen, gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Ein Jobwechsel ist dafür nicht nötig, der Umzug vom Stadtrand näher an den Arbeitsplatz reicht aus. Wichtig ist der Nachweis: Legen Sie dem Finanzamt den neuen Arbeitsvertrag, das Versetzungsschreiben oder eine einfache Vergleichsrechnung der Fahrzeiten mit altem und neuem Wohnort vor.

Diese Kosten können Sie als Werbungskosten ansetzen

Bei beruflicher Veranlassung erkennt das Finanzamt die tatsächlichen Umzugskosten gegen Beleg an. Dazu zählen insbesondere:
  • Transportkosten: Die komplette Rechnung Ihrer Umzugsfirma, inklusive Verpackung, Möbelmontage und Versicherung.
  • Fahrtkosten: Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und am Umzugstag selbst.
  • Doppelte Mietzahlungen: Miete für die alte Wohnung während der Kündigungsfrist, wenn Sie bereits umgezogen sind, in der Regel für bis zu sechs Monate.
  • Maklergebühren: Für die Vermittlung einer Mietwohnung, nicht jedoch beim Immobilienkauf.
  • Umzugsbedingter Nachhilfeunterricht: Muss Ihr Kind wegen des Schulwechsels Stoff aufholen, sind Nachhilfekosten bis zu 1.286 Euro je Kind absetzbar.

Die Umzugskostenpauschale 2026: Geld ohne Einzelnachweis

Zusätzlich zu den belegten Kosten gibt es für die vielen kleinen Ausgaben rund um den Umzug eine Pauschale nach dem Bundesumzugskostengesetz. Sie deckt Posten ab, für die selten Quittungen vorliegen: Trinkgelder, Ummeldegebühren, das Anbringen von Lampen und Gardinen oder den Anschluss von Elektrogeräten. Für Umzüge im Jahr 2026 gelten unverändert diese Beträge:
  • 964 Euro für die berechtigte Person, also Sie selbst.
  • 643 Euro zusätzlich für jede weitere Person, die mit Ihnen im Haushalt lebt und mit umzieht, etwa Ehepartner und Kinder.
  • 193 Euro für Berechtigte, die vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung haben, zum Beispiel beim Auszug aus dem Elternhaus in die erste eigene Wohnung.
Ein Extra, das viele nicht kennen: Sind Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal beruflich umgezogen, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent. Und wenn Ihr Arbeitgeber den Umzug unterstützt, darf er Ihnen die Pauschale sogar steuerfrei erstatten. In dem Fall können Sie sie allerdings nicht noch einmal in der Steuererklärung ansetzen.

Rechenbeispiel: Familie zieht beruflich um

Eine Familie mit zwei Kindern zieht wegen eines Jobwechsels von Ingolstadt nach Dachau. Die Rechnung der Umzugsfirma beträgt 2.400 Euro, dazu kommen 350 Euro doppelte Miete. Als Werbungskosten ansetzbar sind die belegten 2.750 Euro plus die Pauschale von 964 Euro für den Berechtigten und dreimal 643 Euro für die mitziehenden Familienmitglieder, also 1.929 Euro. Insgesamt landen 5.643 Euro in der Anlage N, ganz ohne Diskussion mit dem Finanzamt über einzelne Kleinbeträge.

Privater Umzug: 20 Prozent der Lohnkosten zurück

Ziehen Sie aus rein privaten Gründen um, etwa weil die Wohnung zu klein geworden ist, greift Paragraf 35a EStG. Die Arbeits- und Fahrtkosten Ihrer Umzugsfirma mindern als haushaltsnahe Dienstleistung direkt Ihre Steuerschuld: 20 Prozent der Lohnkosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Das ist kein Freibetrag, sondern ein echter Abzug von der Steuer, und damit bares Geld. Zwei Bedingungen müssen Sie einhalten: Die Rechnung muss die Lohnkosten getrennt von Material- und Sachkosten ausweisen, und Sie müssen per Überweisung zahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Seriöse Anbieter wie unser Umzugsunternehmen Paultrans stellen Ihnen die Rechnung automatisch mit separat ausgewiesenen Lohnkosten aus, sprechen Sie uns bei der Angebotserstellung einfach darauf an.

Wenn andere Stellen zahlen: Was nicht doppelt geht

Absetzen können Sie nur Kosten, die Sie selbst getragen haben. Erstattet Ihr Arbeitgeber einen Teil, ziehen Sie diesen Betrag vorher ab. Dasselbe gilt bei Sozialleistungen: Übernimmt das Amt Ihren Umzug, gibt es steuerlich nichts mehr zu holen. Welche Umzugskosten das Jobcenter übernimmt und wann Sie dafür vorab eine schriftliche Zusicherung brauchen, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt. Bei einem gesundheitlich bedingten Umzug lohnt sich der doppelte Blick: Steuerlich kommen außergewöhnliche Belastungen in Frage, zusätzlich beteiligt sich bei anerkanntem Pflegegrad unter Umständen die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss. Die Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Umzugskosten der Pflegekasse.

Belege-Checkliste: Das sollten Sie aufbewahren

  • Rechnung der Umzugsfirma mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbeleg
  • Neuer Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder Fahrzeitvergleich als Nachweis der beruflichen Veranlassung
  • Mietverträge der alten und neuen Wohnung sowie Nachweise über doppelte Mietzahlungen
  • Maklerrechnung für die Wohnungsvermittlung
  • Quittungen für Fahrten, Besichtigungstermine und umzugsbedingte Nachhilfe
Auch wenn die Pauschale ohne Belege funktioniert: Heben Sie alle Unterlagen mindestens bis zum Steuerbescheid auf. Fragt das Finanzamt nach, sind Sie sofort auskunftsfähig.

Häufige Fragen zum Absetzen von Umzugskosten

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Bei beruflicher Veranlassung in der Anlage N unter Werbungskosten, Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben an. Haushaltsnahe Dienstleistungen beim privaten Umzug gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Kann ich Pauschale und tatsächliche Kosten kombinieren?

Ja, genau das ist der Sinn. Die großen Posten wie Spedition und doppelte Miete setzen Sie mit Beleg an, die Pauschale kommt für die sonstigen Umzugsauslagen obendrauf.

Gilt die Pauschale auch bei einem Umzug in Eigenregie?

Ja. Die Pauschale ist unabhängig davon, ob Sie eine Firma beauftragen oder selbst tragen. Beim privaten Umzug in Eigenregie geht allerdings der Vorteil aus Paragraf 35a verloren, denn der setzt eine Rechnung mit Lohnkosten voraus.

Was ist mit einem Umzug wegen Homeoffice?

Auch hier kann eine berufliche Veranlassung vorliegen, etwa wenn Sie erstmals ein abgeschlossenes Arbeitszimmer benötigen. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich, klären Sie solche Fälle am besten mit einer Steuerberatung ab. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.