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Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Was jetzt wichtig ist und was warten kann

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist die Wohnungsauflösung meist das Letzte, woran man denken möchte, und gleichzeitig eine der ersten Fragen, die von außen an die Familie herangetragen wird. Der Vermieter möchte Klarheit, die Miete läuft weiter, und irgendwo zwischen Trauer und Behördengängen soll ein ganzer Haushalt aufgelöst werden. Dieser Beitrag ordnet, was rechtlich wirklich eilt, was Zeit hat und wie Sie die Auflösung so angehen, dass weder unnötige Kosten noch vermeidbare Fehler entstehen.

Das Wichtigste zuerst: Nichts überstürzen

So paradox es klingt: Der größte Fehler bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist zu schnelles Handeln. Wer die Wohnung ausräumt, Möbel verschenkt oder Wertsachen verkauft, verhält sich rechtlich wie ein Erbe. Das kann als stillschweigende Annahme der Erbschaft gewertet werden, und zwar samt aller Schulden, die dazugehören. Bevor Sie also auch nur einen Karton packen, sollte die Erbfrage geklärt sein. Für die Ausschlagung einer Erbschaft haben Sie sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Moment, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren. Ist absehbar, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, lassen Sie die Wohnung in dieser Zeit möglichst unangetastet und sichern Sie nur, was gesichert werden muss: verderbliche Lebensmittel entsorgen, Wohnung abschließen, wichtige Unterlagen zusammensuchen. Ein gefundenes Testament müssen Sie übrigens unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, das ist gesetzliche Pflicht.

Der Mietvertrag endet nicht automatisch

Ein verbreiteter Irrtum: Mit dem Tod des Mieters sei auch der Mietvertrag beendet. Tatsächlich läuft er weiter. Lebte ein Ehepartner oder Lebensgefährte mit in der Wohnung, tritt dieser automatisch in den Mietvertrag ein und kann selbst entscheiden, ob er bleibt. Gab es keine Mitbewohner, geht das Mietverhältnis auf die Erben über, mit allen Pflichten, also auch der Mietzahlung. Die gute Nachricht: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und dem Übergang des Mietverhältnisses erfahren haben, können sie außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Praktisch bedeutet das: Sie haben in der Regel etwa drei Monate Zeit für die Auflösung, müssen für diese Zeit aber auch die Miete aus dem Nachlass zahlen. Wer die Wohnung früher besenrein übergibt, kann mit dem Vermieter oft eine vorzeitige Beendigung aushandeln, gerade in gefragten Lagen findet sich schnell ein Nachmieter.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung?

Die Kosten der Auflösung tragen die Erben, sie sind eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit und werden aus dem Erbe beglichen. Zwei finanzielle Punkte sind dabei gut zu wissen. Erstens: Bei der Erbschaftsteuer können Erbfallkosten, zu denen auch Haushaltsauflösung und Bestattung zählen, pauschal mit 15.000 Euro angesetzt werden, ohne Einzelnachweis. Zweitens: Ein seriöses Entrümpelungsunternehmen rechnet verwertbare Gegenstände auf den Preis an. Antike Möbel, funktionierende Elektrogeräte oder gut erhaltener Hausrat mindern die Rechnung, statt im Container zu landen. Hat der Verstorbene keine Erben hinterlassen oder schlagen alle aus, müssen Angehörige die Auflösung nicht aus eigener Tasche zahlen. Dann kümmert sich im Ergebnis der Staat beziehungsweise der Vermieter um die Räumung. Lassen Sie sich in dieser Lage nicht vom Vermieter unter Druck setzen, freiwillig zu räumen, denn genau damit könnten Sie wieder in die Erbenhaftung rutschen.

Schritt für Schritt: So läuft die Auflösung ab

Phase 1: Die ersten Tage

  • Wohnung sichern, Schlüssel einsammeln und klären, wer Zugang hat
  • Wichtige Dokumente suchen: Testament, Mietvertrag, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, laufende Verträge
  • Vermieter über den Todesfall informieren, noch ohne Kündigung, wenn die Erbfrage offen ist

Phase 2: Nach Klärung der Erbschaft

  • Mietvertrag mit Sonderkündigungsrecht kündigen und Übergabetermin abstimmen
  • Laufende Verträge des Verstorbenen kündigen: Strom, Internet, Abos, Vereine
  • Wertgegenstände, Erinnerungsstücke und Dokumente aussortieren, bevor Dritte in die Wohnung kommen
  • Fotos vom Zustand der Wohnung machen, das erspart später Diskussionen über die Kaution

Phase 3: Die eigentliche Auflösung

  • Angebote für die Entrümpelung einholen, mit Besichtigung vor Ort statt Pauschalpreis am Telefon
  • Verwertbares anrechnen lassen, Spenden organisieren, Rest fachgerecht entsorgen lassen
  • Wohnung besenrein übergeben und Übergabeprotokoll mit dem Vermieter anfertigen

Alles selbst machen oder Profis beauftragen?

Eine Drei-Zimmer-Wohnung in Eigenregie aufzulösen bedeutet realistisch mehrere Wochenenden Arbeit, Transporter mieten, Wertstoffhof-Fahrten und am Ende oft doch eine Sperrmüllanmeldung. Für Angehörige, die weiter weg wohnen oder mitten im Berufsleben stehen, ist das kaum zu stemmen, von der emotionalen Belastung ganz abgesehen, jeden einzelnen Gegenstand selbst in die Hand zu nehmen. Unsere Entrümpelung übernimmt auf Wunsch die komplette Wohnungsauflösung: vom Keller bis zum Dachboden, inklusive Demontage, Abtransport, fachgerechter Entsorgung und besenreiner Übergabe. Verwertbare Stücke rechnen wir an, und die Besichtigung vor Ort ist kostenlos, damit Sie vorab einen verbindlichen Preis kennen. Möchten Sie Möbel oder Erinnerungsstücke behalten, für die aktuell der Platz fehlt, nehmen wir sie im Rahmen unserer Einlagerung sicher in Verwahrung, bis Sie in Ruhe entschieden haben, was damit geschehen soll.

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung nach einem Todesfall

Wie lange habe ich Zeit, die Wohnung auszuräumen?

Maßgeblich ist das Ende des Mietverhältnisses. Mit dem Sonderkündigungsrecht der Erben sind das in der Regel rund drei Monate ab Kündigung. Eine frühere Übergabe ist mit Zustimmung des Vermieters jederzeit möglich.

Darf der Vermieter die Wohnung einfach räumen?

Nein. Auch nach einem Todesfall darf der Vermieter die Wohnung weder eigenmächtig betreten noch räumen. Der Hausrat gehört zum Nachlass. Räumt er dennoch, macht er sich gegenüber den Erben schadenersatzpflichtig.

Was passiert mit der Mietkaution?

Die Kaution fällt in den Nachlass und steht nach Abrechnung den Erben zu. Der Vermieter darf sie mit offenen Mieten und berechtigten Forderungen verrechnen, muss darüber aber wie üblich abrechnen.

Kann ich die Wohnungsauflösung von der Steuer absetzen?

Bei der Erbschaftsteuer ja, über die Erbfallkostenpauschale oder gegen Nachweis. In der Einkommensteuer sind Auflösungskosten dagegen regelmäßig nicht absetzbar, da sie den privaten Nachlass betreffen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Erbschaft und Mietverhältnis erhalten Sie beim Nachlassgericht, einem Notar oder einer anwaltlichen Beratung.

Wasserschaden in der Wohnung: Wer zahlt Ausräumen, Umzug und Einlagerung?

Ein geplatzter Schlauch, eine defekte Leitung oder die übergelaufene Badewanne des Nachbarn: Ein Wasserschaden kommt immer ohne Vorwarnung, und danach läuft die Uhr. Denn Feuchtigkeit ruiniert nicht nur das, was schon nass ist, sondern arbeitet weiter, in Böden, Wänden und Möbeln. Wer die ersten Tage richtig nutzt, rettet den Großteil seines Hausrats und bekommt die Kosten in aller Regel von der Versicherung erstattet. Dieser Beitrag zeigt, was wann zu tun ist und wer am Ende welche Rechnung übernimmt.

Warum die ersten 72 Stunden entscheiden

Auf feuchten Materialien kann sich bereits innerhalb von 48 bis 72 Stunden Schimmel bilden. Was in diesem Zeitfenster trocken gelegt oder aus der Feuchtigkeit gebracht wird, lässt sich meist retten. Was länger im Nassen steht, wird oft zum Totalschaden, und Schimmelbefall macht aus einem Wasserschaden schnell ein Gesundheitsthema und eine deutlich teurere Sanierung. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Erst das Wasser stoppen, dann dokumentieren, dann so schnell wie möglich Möbel und Hausrat aus den betroffenen Räumen bringen.

Sofortmaßnahmen: Das gehört in die ersten Stunden

  • Wasserzufuhr stoppen: Absperrhahn oder Haupthahn zudrehen, bei unklarer Ursache den Notdienst des Vermieters oder der Hausverwaltung anrufen
  • Strom im betroffenen Bereich abschalten: Sicherung raus, bevor jemand in stehendem Wasser eine Steckdose erwischt
  • Fotos und Videos machen: von der Ursache, dem Wasserstand und allen betroffenen Gegenständen, bevor irgendetwas weggeräumt wird
  • Versicherung und Vermieter melden: telefonisch vorab, schriftlich hinterher, mit der Bitte um eine Schadennummer
  • Möbel aus der Feuchtigkeit: hochstellen, umstellen oder ausräumen, Teppiche raus, stehendes Wasser aufnehmen
  • Nichts vorschnell entsorgen: beschädigter Hausrat ist Ihr Beweismittel gegenüber der Versicherung

Welche Versicherung zahlt was?

Beim Wasserschaden greifen mehrere Versicherungen ineinander, je nachdem, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam:
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zahlt Schäden am Gebäude durch Leitungswasser: durchnässte Wände und Böden, die Leckortung, die Reparatur der Leitung und die wochenlange Trocknung samt Stromkosten der Geräte.
  • Ihre Hausratversicherung ersetzt den beschädigten Hausrat zum Neuwert und übernimmt die Folgekosten rund um Ihren Besitz, darunter Ausräumen, Transport und Zwischenlagerung, wenn die Wohnung während der Trocknung nicht nutzbar ist, sowie je nach Tarif eine Ersatzunterkunft.
  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt ins Spiel, wenn der Schaden von außen kam, etwa durch die Waschmaschine aus der Wohnung darüber. Ihre eigene Hausratversicherung reguliert dann meist vor und holt sich das Geld zurück.
  • Die Elementarschadenversicherung ist der oft übersehene Sonderfall: Dringt Wasser durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser ein, zahlen Gebäude- und Hausratversicherung nur, wenn dieser Zusatzbaustein vereinbart ist.
Für Mieter außerdem wichtig: Ist die Wohnung durch Trocknungsgeräte, aufgestemmte Böden oder Lärm nur eingeschränkt nutzbar, kommt eine Mietminderung in Betracht, bei völliger Unbewohnbarkeit auch vollständig.

Ausräumen und Einlagern: Die Leistung, die fast jeder übersieht

Was viele erst vom Sanierungsbetrieb erfahren: Für eine gründliche Trocknung müssen die betroffenen Räume in der Regel leergeräumt werden, bei Estrich-Trocknungen oft die halbe Wohnung, und das für mehrere Wochen. Die Kosten für dieses Ausräumen, den Transport und die Zwischenlagerung sind in der Hausratversicherung als Schutzkosten mitversichert. Sie müssen die Organisation aber selbst in die Hand nehmen, und genau hier zählt wegen der Schimmelgefahr die Geschwindigkeit. Wir sind auf diese Einsätze eingestellt: Beim Umzug nach Wasserschaden räumen wir betroffene Räume kurzfristig aus, oft innerhalb weniger Tage nach Ihrem Anruf, verpacken den unbeschädigten Hausrat fachgerecht und nehmen ihn in unsere trockene Einlagerung, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrer Versicherung einreichen können, und nach der Trocknung bringen wir alles wieder zurück und stellen die Möbel an ihren Platz. Melden Sie sich am besten telefonisch oder über unsere Umzugsanfrage mit dem Stichwort Wasserschaden, dann priorisieren wir Ihren Termin entsprechend.

Die Wochen danach: Trocknung, Sanierung, Rückzug

Nach dem Ausräumen übernehmen Fachfirmen die Trocknung, je nach Schaden mit Raumtrocknern oder einer Dämmschichttrocknung unter dem Estrich. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen Laufzeit. Lassen Sie sich das Ende der Trocknung mit einer Feuchtemessung bestätigen, bevor renoviert und zurückgeräumt wird, denn zu früh verlegte Böden und eingeräumte Schränke sind die häufigste Ursache für Schimmel Monate später. Heben Sie sämtliche Rechnungen auf, auch die Stromabrechnung während der Trocknungsphase, denn die Mehrkosten der Geräte gehören mit in die Schadenabrechnung.

Häufige Fragen zum Wasserschaden

Wie schnell muss ich den Wasserschaden melden?

Unverzüglich, also am selben oder nächsten Tag, an Versicherung und Vermieter. Zusätzlich sind Sie zur Schadenminderung verpflichtet: Wasser stoppen und Hausrat in Sicherheit bringen gehört dazu und darf nicht auf die Freigabe der Versicherung warten.

Zahlt die Versicherung auch, wenn mein eigener Schlauch geplatzt ist?

Ja. Leitungswasserschäden aus der eigenen Wohnung sind der Standardfall der Hausrat- und Gebäudeversicherung. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann je nach Tarif gekürzt werden, viele neuere Verträge verzichten ausdrücklich darauf.

Wer zahlt, wenn das Wasser vom Nachbarn kam?

Melden Sie den Schaden trotzdem zuerst Ihrer eigenen Hausratversicherung. Sie reguliert und nimmt anschließend die Haftpflichtversicherung des Nachbarn in Regress. So sind Sie schneller entschädigt und tragen nicht die Beweislast.

Muss ich während der Trocknung in der Wohnung bleiben?

Nein. Ist die Wohnung durch Lärm, Feuchtigkeit oder ausgebaute Böden unzumutbar, übernimmt die Hausratversicherung je nach Tarif eine Ersatzunterkunft, und gegenüber dem Vermieter kommt die Mietminderung hinzu. Lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder einer anwaltlichen Beratung.

Wohnungsbrand: Wer zahlt für Hausrat, Hotel, Umzug und Lagerung?

Nach einem Brand in der Wohnung überschlagen sich die Fragen: Wo schlafen wir heute Nacht? Was ist mit den Möbeln? Und wer bezahlt das alles? Die Antwort ist zum Glück meist beruhigender als der Anblick der Wohnung, denn in den meisten Fällen springen Versicherungen ein, oft sogar mehrere gleichzeitig. Entscheidend ist, dass Sie wissen, welche Versicherung wofür zuständig ist und welche Fehler in den ersten Tagen die Erstattung gefährden. Dieser Beitrag beantwortet die Fragen, die nach einem Wohnungsbrand wirklich anstehen.

Welche Versicherung zahlt was?

Nach einem Brand sind bis zu drei Versicherungen im Spiel, und jede hat ihren eigenen Zuständigkeitsbereich:
  • Ihre Hausratversicherung ersetzt alles Bewegliche: Möbel, Kleidung, Elektronik, Bücher, und zwar zum Neuwert, nicht zum Zeitwert. Sie übernimmt außerdem die Folgekosten rund um den Hausrat, dazu gleich mehr.
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters zahlt für das Gebäude selbst: verrußte Wände, zerstörte Fenster, beschädigte Leitungen und die komplette Brandsanierung der Bausubstanz.
  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers greift, wenn der Brand von einem Dritten ausging, etwa vom Nachbarn. Dann können Sie Ihre Schäden dort geltend machen, was vor allem hilft, wenn Sie selbst keine Hausratversicherung haben.
Als Mieter betrifft Sie in erster Linie die Hausratversicherung, das Gebäude ist Sache des Vermieters. Melden Sie den Schaden trotzdem beiden Seiten sofort, damit keine Zuständigkeitslücke entsteht.

Wer zahlt das Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Auch das ist ein Fall für die Hausratversicherung. Ist die Wohnung nach dem Brand vorübergehend unbewohnbar, übernimmt sie die Kosten für eine Ersatzunterkunft, also Hotel oder möblierte Wohnung auf Zeit. Üblich sind dabei ein Tagessatz-Limit und eine zeitliche Obergrenze, in vielen Tarifen bis zu 100 Tage. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und lassen Sie sich die Übernahme vor der Buchung schriftlich bestätigen, dann gibt es später keine Diskussionen über die Hotelrechnung. Als Mieter kommt ein zweiter Hebel dazu: Für die Zeit, in der die Wohnung nicht nutzbar ist, können Sie die Miete mindern, bei völliger Unbewohnbarkeit bis auf null. Ziehen sich die Sanierungsarbeiten unzumutbar lange hin, kann im Einzelfall sogar eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags in Betracht kommen.

Wer zahlt Ausräumen, Transport und Lagerung der Möbel?

Der Punkt, der in der ersten Aufregung fast immer übersehen wird: Während der Brandsanierung muss die Wohnung in der Regel komplett leergeräumt werden. Der unbeschädigte Hausrat braucht für Wochen oder Monate ein Zwischenlager. Genau diese Aufräum-, Transport- und Lagerkosten sind in der Hausratversicherung als Versicherungsleistung enthalten, zeitlich begrenzt je nach Tarif. Sie bleiben auf diesen Kosten also normalerweise nicht sitzen, müssen die Organisation aber selbst anstoßen. Wir übernehmen als Umzugsunternehmen den kompletten Ablauf: Beim Umzug nach Brandschaden räumen wir die Wohnung kurzfristig aus, verpacken den unbeschädigten Hausrat fachgerecht und nehmen ihn in unsere Einlagerung, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrer Versicherung einreichen können, und rechnen nach Freigabe unkompliziert ab. Den Rücktransport nach der Sanierung erledigen wir ebenfalls, sodass Sie sich um Ihre Wohnung kümmern können statt um Logistik.

Was darf ich entsorgen und was nicht?

So verlockend es ist, verkohlte Reste sofort in den Container zu werfen: Warten Sie mit dem Entsorgen, bis die Versicherung den Schaden dokumentiert oder ausdrücklich freigegeben hat. Zerstörter Hausrat ist Ihr Beweismittel. Fotografieren Sie jeden Raum und erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände, möglichst mit Kaufbelegen oder zumindest ungefähren Anschaffungsdaten und Preisen. Erst nach der Freigabe sollte entsorgt werden, und zwar fachgerecht: Brandruß enthält gesundheitsschädliche Stoffe, stark verrußte Gegenstände gehören nicht in den normalen Hausmüll. Für den Abtransport und die saubere Entsorgung nach der Freigabe steht Ihnen unsere Entrümpelung zur Seite.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Brand selbst verursacht habe?

In den allermeisten Fällen ja. Die vergessene Kerze oder der Topf auf dem Herd sind klassische Fälle einfacher Fahrlässigkeit, und die ist mitversichert. Kritisch wird es erst bei grober Fahrlässigkeit. Ältere Tarife dürfen die Leistung dann anteilig kürzen, viele neuere Tarife verzichten ausdrücklich auf diesen Einwand. Ein Blick in die Police lohnt sich, das Stichwort lautet Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Nur bei Vorsatz zahlt keine Versicherung.

Die ersten 48 Stunden: Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Schaden unverzüglich der Hausratversicherung melden, telefonisch und zusätzlich schriftlich, und den Vermieter informieren
  • Wohnung erst nach Freigabe durch die Feuerwehr betreten und nichts verändern, bevor Fotos gemacht sind
  • Schadenliste mit Fotos und Belegen beginnen, auch Kassenbons aus dem Online-Banking oder E-Mail-Postfach zählen
  • Zusagen der Versicherung zu Hotel, Ausräumen und Lagerung schriftlich geben lassen
  • Angebot für Ausräumen und Zwischenlagerung einholen und mit der Schadennummer bei der Versicherung einreichen

Häufige Fragen nach einem Wohnungsbrand

Wie schnell muss ich den Brand meiner Versicherung melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am selben oder nächsten Tag. Eine verspätete Meldung kann die Leistung gefährden, wenn dadurch die Schadenfeststellung erschwert wird.

Ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis oder den Zeitwert?

Den Neuwert. Sie bekommen also den Betrag, den die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands heute kostet, nicht den Restwert Ihres fünf Jahre alten Sofas.

Wer zahlt, wenn der Brand beim Nachbarn ausgebrochen ist?

Ihre eigene Hausratversicherung reguliert zuerst und holt sich das Geld anschließend von der Haftpflicht des Verursachers zurück. Ohne eigene Hausratversicherung wenden Sie sich direkt an dessen Haftpflichtversicherung, tragen dann aber die Beweislast.

Was gilt für Rauch- und Rußschäden ohne offenes Feuer?

Auch Verrußung durch einen Schwelbrand oder den Brand in der Nachbarwohnung ist ein Brandfolgeschaden und grundsätzlich versichert. Lassen Sie die Belastung von einer Fachfirma beurteilen, bevor Sie Textilien und Polstermöbel auf eigene Faust reinigen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder einer anwaltlichen Beratung.

Wohnung kündigen beim Umzug: 7 Irrtümer, die Mieter Geld kosten

Kaum ein Schritt beim Umzug ist so fehleranfällig wie die Kündigung der alten Wohnung. Nicht weil sie kompliziert wäre, sondern weil sich um Kündigungsfrist, Nachmieter und Sonderkündigungsrecht hartnäckige Halbwahrheiten ranken. Wer sich auf sie verlässt, zahlt im schlimmsten Fall monatelang doppelte Miete. Wir räumen mit den sieben häufigsten Irrtümern auf und zeigen, wie Sie die Kündigung wasserdicht und mit dem richtigen Timing auf den Weg bringen.

Irrtum 1: Eine E-Mail an den Vermieter reicht

Nein. Die Kündigung einer Mietwohnung verlangt die Schriftform, also ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, WhatsApp oder ein Anruf sind unwirksam, selbst wenn der Vermieter darauf antwortet. Wichtig außerdem: Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben, und das Schreiben muss an sämtliche Vermieter gerichtet sein. Versenden Sie die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder geben Sie sie persönlich gegen Empfangsbestätigung ab, damit Sie den Zugang später beweisen können.

Irrtum 2: Wer lange gewohnt hat, hat eine längere Kündigungsfrist

Die verlängerten Fristen von sechs oder neun Monaten gelten nur für den Vermieter. Für Mieter bleibt es bei drei Monaten, egal ob Sie drei Monate oder dreißig Jahre in der Wohnung gelebt haben. Steht in einem älteren Mietvertrag eine längere Frist für Mieter, ist diese Klausel in aller Regel unwirksam. Eine echte Ausnahme gibt es allerdings: Ein vereinbarter Kündigungsverzicht, wie er in manchen neueren Verträgen steht, kann die Kündigung für bis zu vier Jahre ausschließen. Werfen Sie also vor der Umzugsplanung einen Blick in Ihren Vertrag.

Irrtum 3: Mit drei Nachmietern komme ich sofort aus dem Vertrag

Der Klassiker unter den Mietmythen. Ein allgemeines Recht, sich mit drei Nachmietervorschlägen vorzeitig aus dem Vertrag zu lösen, existiert nicht. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur akzeptieren, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung haben, etwa einen beruflichen Wechsel in eine andere Stadt, und dem Vermieter ein solventer, zumutbarer Nachmieter präsentiert wird. In der Praxis lohnt sich der Vorschlag trotzdem fast immer: Viele Vermieter lassen freiwillig mit sich reden, weil ein nahtloser Mieterwechsel auch in ihrem Interesse ist.

Irrtum 4: Es zählt das Datum auf dem Kündigungsschreiben

Entscheidend ist nicht, wann Sie die Kündigung schreiben, sondern wann sie beim Vermieter ankommt. Und hier steckt die eigentliche Frist-Falle: Damit der laufende Monat mitzählt, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen. Kommt sie am vierten an, verschiebt sich das Mietende um einen ganzen Monat nach hinten, und genau daraus entsteht die häufigste ungeplante Doppelmiete. Unser Rat: Nicht auf die Werktagszählung verlassen, sondern die Kündigung zum Monatswechsel nachweisbar zustellen.

Irrtum 5: Beim Umzug habe ich ein Sonderkündigungsrecht

Der Umzug selbst, auch der berufsbedingte, gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht. Die drei Monate gelten trotzdem. Echte Sonderkündigungsrechte entstehen aus dem Verhalten des Vermieters: Kündigt er eine Mieterhöhung an, dürfen Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Dasselbe gilt bei einer angekündigten Modernisierung. Wer ohnehin über einen Umzug nachdenkt, kann eine solche Ankündigung also als Ausstiegsfenster nutzen.

Irrtum 6: Beim Auszug muss immer frisch gestrichen werden

Viele Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind unwirksam, etwa starre Fristenpläne oder die Pflicht zur Endrenovierung unabhängig vom Zustand. Wer eine unrenoviert übernommene Wohnung bewohnt hat, muss beim Auszug in aller Regel gar nicht streichen. Prüfen Sie Ihre Klausel, bevor Sie Urlaubstage und Farbe investieren. Geschuldet ist im Zweifel eine besenreine Übergabe, mehr nicht.

Irrtum 7: Die Kaution gibt es bei der Schlüsselübergabe zurück

Der Vermieter darf die Kaution nach dem Auszug zunächst behalten und prüfen, ob noch Forderungen offen sind. Üblich und von den Gerichten akzeptiert sind bis zu sechs Monate, für einen Teil der Kaution sogar bis zur nächsten Betriebskostenabrechnung. Planen Sie die Kaution deshalb nicht als Startkapital für die neue Wohnung ein, sondern als späteren Rückfluss.

Das richtige Timing: So vermeiden Sie doppelte Miete

Aus den sieben Punkten ergibt sich ein einfacher Fahrplan. Kündigen Sie die alte Wohnung erst, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist, und stellen Sie die Kündigung dann sofort zum Monatsanfang zu. Eine kurze Überlappung von zwei bis vier Wochen ist dabei kein Fehler, sondern Gold wert: Sie renovieren und ziehen ohne Zeitdruck um, statt Übergabe, Transport und Einzug auf denselben Tag zu quetschen. Besorgen Sie in dieser Phase auch gleich Kartons und Verpackungsmaterial, damit das Packen nicht am Material scheitert. Und falls die Doppelmiete unvermeidbar ist: Bei einem beruflich veranlassten Umzug erkennt das Finanzamt die Miete der alten Wohnung während der Kündigungsfrist als Werbungskosten an. Wie das genau funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Umzugskosten von der Steuer absetzen. Steht Ihr Umzugstermin, holen Sie sich am besten früh ein Angebot ein: Über unsere Umzugsanfrage erhalten Sie einen verbindlichen Preis für Ihren Wunschtermin, und je früher Sie buchen, desto freier können Sie den Umzugstag in Ihre Kündigungsfrist legen.

Häufige Fragen zur Wohnungskündigung

Kann ich meine Kündigung zurücknehmen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters. Eine zugegangene Kündigung ist wirksam, ein einseitiger Rückzieher ist nicht möglich. Reagiert der Vermieter auf Ihre Rücknahme-Bitte nicht und Sie wohnen einfach weiter, kann das Mietverhältnis unter Umständen stillschweigend fortgesetzt werden, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.

Was gilt, wenn nur einer von zwei Mietern ausziehen will?

Kündigen können beide nur gemeinsam. Will nur eine Person aus dem Vertrag, braucht es eine Entlassungsvereinbarung mit dem Vermieter, sonst haftet der Ausgezogene weiter für die Miete.

Zählt der Samstag als Werktag bei der Drei-Werktage-Regel?

Grundsätzlich ja, der Samstag ist ein Werktag. Weil es dazu Sonderfälle aus der Rechtsprechung gibt, gilt die sichere Faustregel: Kündigung so zustellen, dass sie am ersten oder zweiten Werktag ankommt, dann stellt sich die Frage gar nicht.

Muss ich den Grund für meine Kündigung nennen?

Nein. Anders als der Vermieter brauchen Sie als Mieter keinerlei Begründung. Ein Satz mit Kündigungserklärung und Datum genügt, solange Form und Unterschriften stimmen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Mietverhältnis erhalten Sie beim Mieterverein oder einer anwaltlichen Beratung.

Umzugskosten von der Steuer absetzen: So holen Sie sich 2026 einen Teil zurück

Ein Umzug kostet Geld, oft mehr als geplant. Die gute Nachricht: Das Finanzamt beteiligt sich in vielen Fällen an den Kosten, und zwar nicht nur bei einem Jobwechsel. Je nach Anlass Ihres Umzugs führen drei verschiedene Wege zur Steuerersparnis. Welcher davon für Sie gilt, wie hoch die Umzugskostenpauschale 2026 ist und welche Belege Sie unbedingt aufbewahren sollten, erklären wir in diesem Beitrag Schritt für Schritt.

Die drei Wege: Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, außergewöhnliche Belastungen

Ob und wie Sie Ihre Umzugskosten absetzen können, entscheidet allein der Grund des Umzugs. Das Steuerrecht kennt drei Kategorien:
  • Beruflich veranlasster Umzug: Die Kosten zählen als Werbungskosten in der Anlage N. Hier ist am meisten drin, denn neben den tatsächlichen Kosten gibt es zusätzlich die Umzugskostenpauschale.
  • Privater Umzug: Werbungskosten scheiden aus, aber die Arbeitskosten Ihrer Umzugsfirma lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. 20 Prozent der Lohnkosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen: Ist der Umzug medizinisch notwendig, etwa wegen einer Krankheit oder Behinderung, kommen außergewöhnliche Belastungen in Betracht.

Wann gilt ein Umzug als beruflich veranlasst?

Das Finanzamt erkennt die berufliche Veranlassung in klar definierten Fällen an. Dazu gehören der Antritt einer neuen Stelle in einer anderen Stadt, eine Versetzung durch den Arbeitgeber, die Rückkehr aus dem Ausland für einen Job in Deutschland und der Umzug zum Ende einer doppelten Haushaltsführung. Der in der Praxis wichtigste Fall ist aber ein anderer: die Fahrzeitersparnis. Verkürzt sich Ihr täglicher Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde, gerechnet für Hin- und Rückweg zusammen, gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Ein Jobwechsel ist dafür nicht nötig, der Umzug vom Stadtrand näher an den Arbeitsplatz reicht aus. Wichtig ist der Nachweis: Legen Sie dem Finanzamt den neuen Arbeitsvertrag, das Versetzungsschreiben oder eine einfache Vergleichsrechnung der Fahrzeiten mit altem und neuem Wohnort vor.

Diese Kosten können Sie als Werbungskosten ansetzen

Bei beruflicher Veranlassung erkennt das Finanzamt die tatsächlichen Umzugskosten gegen Beleg an. Dazu zählen insbesondere:
  • Transportkosten: Die komplette Rechnung Ihrer Umzugsfirma, inklusive Verpackung, Möbelmontage und Versicherung.
  • Fahrtkosten: Fahrten zur Wohnungsbesichtigung und am Umzugstag selbst.
  • Doppelte Mietzahlungen: Miete für die alte Wohnung während der Kündigungsfrist, wenn Sie bereits umgezogen sind, in der Regel für bis zu sechs Monate.
  • Maklergebühren: Für die Vermittlung einer Mietwohnung, nicht jedoch beim Immobilienkauf.
  • Umzugsbedingter Nachhilfeunterricht: Muss Ihr Kind wegen des Schulwechsels Stoff aufholen, sind Nachhilfekosten bis zu 1.286 Euro je Kind absetzbar.

Die Umzugskostenpauschale 2026: Geld ohne Einzelnachweis

Zusätzlich zu den belegten Kosten gibt es für die vielen kleinen Ausgaben rund um den Umzug eine Pauschale nach dem Bundesumzugskostengesetz. Sie deckt Posten ab, für die selten Quittungen vorliegen: Trinkgelder, Ummeldegebühren, das Anbringen von Lampen und Gardinen oder den Anschluss von Elektrogeräten. Für Umzüge im Jahr 2026 gelten unverändert diese Beträge:
  • 964 Euro für die berechtigte Person, also Sie selbst.
  • 643 Euro zusätzlich für jede weitere Person, die mit Ihnen im Haushalt lebt und mit umzieht, etwa Ehepartner und Kinder.
  • 193 Euro für Berechtigte, die vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung haben, zum Beispiel beim Auszug aus dem Elternhaus in die erste eigene Wohnung.
Ein Extra, das viele nicht kennen: Sind Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal beruflich umgezogen, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent. Und wenn Ihr Arbeitgeber den Umzug unterstützt, darf er Ihnen die Pauschale sogar steuerfrei erstatten. In dem Fall können Sie sie allerdings nicht noch einmal in der Steuererklärung ansetzen.

Rechenbeispiel: Familie zieht beruflich um

Eine Familie mit zwei Kindern zieht wegen eines Jobwechsels von Ingolstadt nach Dachau. Die Rechnung der Umzugsfirma beträgt 2.400 Euro, dazu kommen 350 Euro doppelte Miete. Als Werbungskosten ansetzbar sind die belegten 2.750 Euro plus die Pauschale von 964 Euro für den Berechtigten und dreimal 643 Euro für die mitziehenden Familienmitglieder, also 1.929 Euro. Insgesamt landen 5.643 Euro in der Anlage N, ganz ohne Diskussion mit dem Finanzamt über einzelne Kleinbeträge.

Privater Umzug: 20 Prozent der Lohnkosten zurück

Ziehen Sie aus rein privaten Gründen um, etwa weil die Wohnung zu klein geworden ist, greift Paragraf 35a EStG. Die Arbeits- und Fahrtkosten Ihrer Umzugsfirma mindern als haushaltsnahe Dienstleistung direkt Ihre Steuerschuld: 20 Prozent der Lohnkosten, bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Das ist kein Freibetrag, sondern ein echter Abzug von der Steuer, und damit bares Geld. Zwei Bedingungen müssen Sie einhalten: Die Rechnung muss die Lohnkosten getrennt von Material- und Sachkosten ausweisen, und Sie müssen per Überweisung zahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an. Seriöse Anbieter wie unser Umzugsunternehmen Paultrans stellen Ihnen die Rechnung automatisch mit separat ausgewiesenen Lohnkosten aus, sprechen Sie uns bei der Angebotserstellung einfach darauf an.

Wenn andere Stellen zahlen: Was nicht doppelt geht

Absetzen können Sie nur Kosten, die Sie selbst getragen haben. Erstattet Ihr Arbeitgeber einen Teil, ziehen Sie diesen Betrag vorher ab. Dasselbe gilt bei Sozialleistungen: Übernimmt das Amt Ihren Umzug, gibt es steuerlich nichts mehr zu holen. Welche Umzugskosten das Jobcenter übernimmt und wann Sie dafür vorab eine schriftliche Zusicherung brauchen, haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt. Bei einem gesundheitlich bedingten Umzug lohnt sich der doppelte Blick: Steuerlich kommen außergewöhnliche Belastungen in Frage, zusätzlich beteiligt sich bei anerkanntem Pflegegrad unter Umständen die Pflegeversicherung mit einem Zuschuss. Die Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Umzugskosten der Pflegekasse.

Belege-Checkliste: Das sollten Sie aufbewahren

  • Rechnung der Umzugsfirma mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbeleg
  • Neuer Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder Fahrzeitvergleich als Nachweis der beruflichen Veranlassung
  • Mietverträge der alten und neuen Wohnung sowie Nachweise über doppelte Mietzahlungen
  • Maklerrechnung für die Wohnungsvermittlung
  • Quittungen für Fahrten, Besichtigungstermine und umzugsbedingte Nachhilfe
Auch wenn die Pauschale ohne Belege funktioniert: Heben Sie alle Unterlagen mindestens bis zum Steuerbescheid auf. Fragt das Finanzamt nach, sind Sie sofort auskunftsfähig.

Häufige Fragen zum Absetzen von Umzugskosten

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Bei beruflicher Veranlassung in der Anlage N unter Werbungskosten, Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben an. Haushaltsnahe Dienstleistungen beim privaten Umzug gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Kann ich Pauschale und tatsächliche Kosten kombinieren?

Ja, genau das ist der Sinn. Die großen Posten wie Spedition und doppelte Miete setzen Sie mit Beleg an, die Pauschale kommt für die sonstigen Umzugsauslagen obendrauf.

Gilt die Pauschale auch bei einem Umzug in Eigenregie?

Ja. Die Pauschale ist unabhängig davon, ob Sie eine Firma beauftragen oder selbst tragen. Beim privaten Umzug in Eigenregie geht allerdings der Vorteil aus Paragraf 35a verloren, denn der setzt eine Rechnung mit Lohnkosten voraus.

Was ist mit einem Umzug wegen Homeoffice?

Auch hier kann eine berufliche Veranlassung vorliegen, etwa wenn Sie erstmals ein abgeschlossenes Arbeitszimmer benötigen. Die Rechtsprechung dazu entwickelt sich, klären Sie solche Fälle am besten mit einer Steuerberatung ab. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

Sonderurlaub bei Umzug: In 3 Schritten prüfen, ob Ihnen ein freier Tag zusteht

Der Umzugstag fällt fast nie aufs Wochenende, an dem gerade nichts anderes ansteht. Schlüsselübergabe, Möbeltransport und Handwerkertermine passieren im Alltag, und der findet unter der Woche statt. Die Frage liegt also nahe: Muss der Arbeitgeber für den Umzug freigeben? Die kurze Antwort: Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug gibt es nicht. Die längere Antwort: In vielen Fällen bekommen Sie den freien Tag trotzdem, bezahlt. Ob Sie dazugehören, finden Sie mit unserem Drei-Stufen-Check in wenigen Minuten heraus.

Schritt 1: Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen

Bevor Sie im Gesetz suchen, schauen Sie in Ihre eigenen Unterlagen. Viele Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen regeln bezahlte Freistellungen für persönliche Anlässe ausdrücklich: Hochzeit, Geburt, Todesfall und eben auch Umzug. Üblich ist ein Arbeitstag, manche Regelungen unterscheiden dabei zwischen einem beruflich veranlassten und einem privaten Umzug. Suchen Sie nach Begriffen wie Arbeitsbefreiung, Freistellung, Sonderurlaub oder persönliche Anlässe. Steht dort eine Umzugsregelung, ist der Fall erledigt und Sie können direkt zum Antrag weiter unten springen. Steht dort nichts, gehen Sie zu Schritt 2. Wichtig ist auch der umgekehrte Fall: Manche Verträge schließen bezahlte Freistellungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus bewusst aus. Auch das sollten Sie wissen, bevor Sie den Antrag stellen.

Schritt 2: Gilt für Sie ein Tarifvertrag?

Tarifgebundene Beschäftigte haben oft die besten Karten. Im öffentlichen Dienst regeln TVöD und TV-L die Arbeitsbefreiung ausdrücklich: Bei einem Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort gibt es einen bezahlten Arbeitstag frei. Der private Umzug innerhalb derselben Stadt ist davon allerdings nicht erfasst. Für Beamtinnen und Beamte gelten eigene Sonderurlaubsverordnungen von Bund und Ländern, die bei dienstlich veranlassten Umzügen ebenfalls Freistellung vorsehen. Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes enthalten viele Branchentarifverträge Freistellungsregeln für den Umzug, etwa in der Metall- und Elektroindustrie oder im Bankwesen. Ob Ihr Betrieb tarifgebunden ist, verrät die Personalabteilung oder der Betriebsrat, und dort bekommen Sie meist auch gleich die konkrete Fundstelle genannt.

Schritt 3: Der Blick ins Gesetz, Paragraf 616 BGB

Findet sich weder im Vertrag noch im Tarif eine Regelung, bleibt Paragraf 616 BGB. Er besagt sinngemäß: Wer für eine verhältnismäßig kurze Zeit ohne eigenes Verschulden an der Arbeit verhindert ist, behält seinen Vergütungsanspruch. Bei einem Umzug greift das nach überwiegender Auffassung nur, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist, etwa weil Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort versetzt und der Wohnortwechsel deshalb notwendig wird. Wer aus privaten Gründen in die größere Wohnung zieht, kann sich auf den Paragrafen nicht stützen. Es gibt einen zweiten Haken: Paragraf 616 BGB ist abdingbar. Arbeitsverträge dürfen ihn ausschließen, und viele tun das mit einem einzigen Standardsatz. Deshalb führt der Weg immer zuerst über Schritt 1, denn ein ausgeschlossener Paragraf 616 hilft Ihnen nicht weiter, egal wie berechtigt der Anlass ist.

So stellen Sie den Antrag: Musterformulierung zum Anpassen

Stellen Sie den Antrag schriftlich und so früh wie möglich, idealerweise sobald der Umzugstermin steht. Nennen Sie den Anlass, das Datum und die Rechtsgrundlage, wenn Sie eine gefunden haben. Eine bewährte Formulierung: Sehr geehrte Frau Muster, am [Datum] steht mein Umzug von [alter Ort] nach [neuer Ort] an. Da der Umzug beruflich veranlasst ist [alternativ: Da unser Arbeitsvertrag unter Punkt X eine Freistellung bei Umzug vorsieht], beantrage ich für diesen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung. Selbstverständlich sorge ich dafür, dass laufende Aufgaben rechtzeitig übergeben werden. Über eine kurze Bestätigung freue ich mich. Mit freundlichen Grüßen Falls kein Anspruch besteht, verwandeln Sie den Antrag in eine Bitte um Kulanz. Viele Arbeitgeber gewähren den Tag freiwillig, gerade wenn Sie Übergabe und Erreichbarkeit von sich aus mitdenken. Ein abgelehnter Kulanzantrag kostet Sie nichts, ein nicht gestellter schon.

Kein Anspruch? Diese Alternativen haben Sie

  • Regulärer Urlaubstag: Die naheliegendste Lösung, die niemand ablehnen kann, wenn sie rechtzeitig beantragt ist.
  • Überstundenabbau oder Gleitzeit: Oft die eleganteste Variante, weil kein Urlaubstag verloren geht und Sie den Tag flexibel legen können.
  • Unbezahlte Freistellung: Kostet einen Tagesverdienst, ist aber schnell verhandelt und für einen einzigen Tag verkraftbar.
  • Termine bündeln: Übergaben, Ablesetermine und Behördengänge auf einen halben Tag legen, statt mehrere Tage anzubrechen.
Ein unbezahlter oder aus dem Resturlaub bezahlter Umzugstag hat übrigens einen kleinen Trost: Bei einem beruflich veranlassten Umzug beteiligt sich das Finanzamt über die Umzugskostenpauschale an Ihren Ausgaben. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Der Umzugstag muss kein Wochentag sein: Planen Sie ihn dorthin, wo er passt

Viele Berufstätige quetschen ihren Umzug nur deshalb in den Samstag, weil unter der Woche kein freier Tag zu bekommen ist. Andere nehmen extra frei, weil sie glauben, am Wochenende sei ein Umzugsunternehmen teurer. Bei uns gilt: Wir berechnen an jedem Tag denselben Tarif, lediglich an Feiertagen fällt ein Zuschlag an. Sie können den Umzugstag also frei nach Ihrer Urlaubs- und Freistellungssituation wählen, ohne dass der Wochentag den Preis verändert. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Umzugsanfrage mit Ihrem Wunschtermin, und wir planen den Rest um Ihren Kalender herum. Noch ein Gedanke zur Zeitersparnis: Mit einem erfahrenen Team samt Ein- und Auspackservice ist ein durchschnittlicher Haushalt oft an einem einzigen Tag komplett umgezogen. Wer alles in Eigenregie stemmt, braucht dafür meist ein ganzes Wochenende plus Resturlaub. Der freie Tag, um den es in diesem Beitrag geht, wird dadurch in vielen Fällen schlicht überflüssig.

Häufige Fragen zum Sonderurlaub bei Umzug

Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es für einen Umzug?

Wo ein Anspruch besteht, ist ein Arbeitstag der Standard, egal ob aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Kulanz. Mehr als ein Tag ist die absolute Ausnahme und müsste ausdrücklich vereinbart sein.

Gilt der Anspruch auch in der Probezeit?

Grundsätzlich ja, denn Freistellungsregeln aus Vertrag oder Tarif unterscheiden nicht nach Betriebszugehörigkeit. In der Probezeit empfiehlt sich trotzdem besonderes Fingerspitzengefühl: früh ankündigen, Übergabe anbieten und notfalls auf einen regulären Urlaubstag ausweichen.

Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub ablehnen?

Einen bestehenden Anspruch aus Vertrag oder Tarifvertrag kann er nicht einfach verweigern. Eine reine Kulanzbitte darf er dagegen ablehnen. In dem Fall bleibt Ihnen der reguläre Urlaub, dessen zeitliche Lage der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen verschieben darf.

Zählt auch der Umzug meines Partners oder ein Umzug am Wochenende?

Nein. Freistellungsregeln beziehen sich auf Ihren eigenen Umzug an einem Arbeitstag. Ziehen Sie am Wochenende um oder helfen Sie nur beim Umzug einer anderen Person, entsteht kein Anspruch. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Arbeitsverhältnis erhalten Sie bei Ihrer Personalabteilung, dem Betriebsrat oder einer arbeitsrechtlichen Beratung.

Messie-Wohnung entrümpeln: Was Betroffene und Angehörige vorher wissen sollten

Wer nach diesem Thema sucht, hat meist schon einen langen Weg hinter sich. Oft sind es Angehörige, die helfen wollen und nicht wissen wie. Manchmal Betroffene selbst, die einen Neuanfang wagen möchten. Und häufig gibt es einen konkreten Auslöser: eine angekündigte Wohnungsbegehung, Druck vom Vermieter oder ein bevorstehender Umzug. Was einer Lösung dann am meisten im Weg steht, sind selten praktische Fragen, sondern Sorgen. Wir nehmen die fünf häufigsten ernst und beantworten sie ehrlich.

Sorge 1: Das ist mir zu peinlich, was denken die Leute?

Zuerst das Wichtigste: Eine vermüllte Wohnung ist kein Zeichen von Faulheit oder schlechtem Charakter. Hinter dem sogenannten Messie-Syndrom stehen fast immer Überforderung, belastende Lebensereignisse oder gesundheitliche Gründe, und das kann grundsätzlich jeden treffen. Für ein professionelles Entrümpelungsteam ist eine solche Wohnung Alltag, nicht Sensation. Es wird weder kommentiert noch bewertet, sondern gearbeitet. Auch praktisch lässt sich Aufsehen vermeiden: Nennen Sie uns Ihre Diskretionswünsche bei der Anfrage, etwa einen bestimmten Wochentag oder eine frühe Uhrzeit, und wir richten die Planung danach aus. Jeder Auftrag wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Sorge 2: Das kann ich mir nicht leisten

Die Kosten einer Messie-Entrümpelung hängen von drei Faktoren ab: der Menge in Kubikmetern, dem Entsorgungsaufwand und der Zugänglichkeit der Wohnung, also Stockwerk, Aufzug und Trageweg. Seriös lässt sich das nicht am Telefon beziffern, sondern nur nach einem Blick vor Ort. Genau deshalb ist die Besichtigung bei uns kostenlos und unverbindlich, und danach erhalten Sie einen Festpreis, der auch dann gilt, wenn es am Ende doch ein paar Säcke mehr werden. Zwei Wege drücken den Preis: Verwertbare Gegenstände wie funktionierende Geräte oder gut erhaltene Möbel rechnen wir an. Und wer vorab selbst schon offensichtlichen Restmüll in Säcke packt, reduziert das Volumen und damit die Rechnung. Niemand muss das tun, aber es ist eine Option für alle, die mit anpacken möchten.

Sorge 3: Die werfen mir alles weg, auch was mir wichtig ist

Diese Angst ist verständlich und unbegründet zugleich, denn der Ablauf ist genau umgekehrt: Entrümpelt wird erst, nachdem klar ist, was bleibt. Vor dem Abtransport wird sortiert, und dabei haben Sie das letzte Wort. Dokumente, Fotos, Schmuck, Erinnerungsstücke und alles, was Sie behalten möchten, wird gesichert und übergeben, Bargeldfunde und wichtige Unterlagen ebenso. Wer bei der Sortierung nicht selbst dabei sein möchte oder kann, benennt eine Vertrauensperson oder gibt uns eine Liste, wonach wir die Augen offen halten sollen. Für Möbel und Kisten, über die Sie erst später in Ruhe entscheiden möchten, gibt es einen Zwischenweg: unsere Einlagerung. So muss am Räumungstag keine endgültige Entscheidung unter Druck fallen.

Sorge 4: Das dauert ewig, und ich habe eine Frist im Nacken

Was über Jahre gewachsen ist, verschwindet mit einem eingespielten Team erstaunlich schnell. Eine typische Zwei- bis Drei-Zimmer-Wohnung ist je nach Füllgrad in ein bis drei Arbeitstagen leergeräumt und besenrein, inklusive fachgerechter Mülltrennung und Entsorgung. Wenn der Vermieter bereits eine Frist gesetzt hat oder eine Wohnungsübergabe ansteht, sagen Sie uns das bei der Anfrage, dann priorisieren wir entsprechend. Unsere Entrümpelung übernimmt dabei alles aus einer Hand: Ausräumen, Entsorgen, Wertanrechnung und die besenreine Übergabe der Räume. Ein häufiger Anlass ist auch der Wechsel in eine kleinere Wohnung oder eine betreute Wohnform. In diesem Fall kombinieren wir die Entrümpelung mit einem Seniorenumzug: Was mitkommt, ziehen wir sorgfältig um, der Rest wird aufgelöst, beides an einem Termin und mit einem Ansprechpartner.

Sorge 5: Danach sieht es doch bald wieder genauso aus

Eine ehrliche Antwort: Die Entrümpelung schafft den sichtbaren Neuanfang, die Ursachen räumt sie nicht auf. Wenn das Sammeln und Aufschieben seit Jahren das Leben bestimmt, ist begleitende Unterstützung sinnvoll, etwa durch Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen oder therapeutische Hilfe. Viele Betroffene berichten allerdings, dass die leere, saubere Wohnung genau der Startpunkt ist, der Veränderung überhaupt erst möglich macht. Als Entrümpelungsunternehmen leisten wir den praktischen Teil, zuverlässig, respektvoll und ohne erhobenen Zeigefinger.

So läuft die Messie-Entrümpelung bei uns ab

  • Anfrage stellen: telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular, gerne auch durch Angehörige
  • Kostenlose Besichtigung: wir verschaffen uns diskret einen Überblick und beantworten alle Fragen
  • Festpreis-Angebot: schriftlich, transparent, ohne versteckte Nachforderungen
  • Sortierung und Räumung: Wertsachen und Persönliches werden gesichert, der Rest fachgerecht entsorgt
  • Besenreine Übergabe: auf Wunsch direkt zum Übergabetermin mit dem Vermieter

Häufige Fragen zur Messie-Entrümpelung

Muss ich während der Entrümpelung anwesend sein?

Nein. Viele Auftraggeber möchten dabei sein, genauso viele bewusst nicht. Beides ist in Ordnung. Wichtig ist nur, dass vorab geklärt ist, was aufgehoben werden soll und wer im Zweifel entscheidet.

Können Angehörige die Entrümpelung beauftragen?

Ja, sofern die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber einverstanden ist oder eine Vollmacht beziehungsweise Betreuung vorliegt. Gegen den Willen der betroffenen Person räumen wir nicht, das wäre rechtlich und menschlich der falsche Weg.

Was passiert mit gefundenen Wertsachen und Dokumenten?

Sie werden gesammelt und vollständig übergeben. Dazu gehören Bargeld, Schmuck, Ausweise, Verträge und Unterlagen ebenso wie erkennbar persönliche Erinnerungsstücke.

Wird auch bei starker Verschmutzung entrümpelt?

Ja. Unser Team ist für solche Einsätze ausgestattet und arbeitet mit entsprechender Schutzausrüstung. Nach der Räumung übergeben wir die Wohnung besenrein. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Bei anhaltender Überforderung durch Sammeln und Unordnung können Hausärzte, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen eine wertvolle erste Anlaufstelle sein.

Erste eigene Wohnung: Die Checkliste für den Auszug bei den Eltern

Der Auszug aus dem Elternhaus ist einer dieser Schritte, auf die man sich jahrelang freut und die dann doch überraschend viele Fragen aufwerfen. Was kann ich mir überhaupt leisten? Welche Verträge brauche ich plötzlich selbst? Und was gehört wirklich in die Wohnung, bevor die erste Nacht dort ansteht? Diese Checkliste führt Sie durch alle Stationen, vom Budget über den Papierkram bis zum Umzugstag, damit der Start in die erste eigene Wohnung nicht am Organisatorischen scheitert.

Bevor die Suche beginnt: Budget und Unterlagen

Die wichtigste Zahl steht am Anfang: Als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als rund ein Drittel Ihres monatlichen Nettoeinkommens ausmachen. Rechnen Sie ehrlich, denn zur Miete kommen Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Lebensmittel und Mobilität dazu, die bisher oft die Eltern mitgetragen haben. Für die Bewerbung um eine Wohnung sollten diese Unterlagen bereitliegen:
  • Mieterselbstauskunft (Formular des Vermieters oder formlos vorbereitet)
  • Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Schufa-Auskunft, einmal jährlich kostenlos als Datenkopie erhältlich
  • Bürgschaftserklärung der Eltern, die bei geringem eigenen Einkommen viele Vermietertüren öffnet
Gut zu wissen für die Finanzplanung: Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, und Sie haben das Recht, sie in drei Monatsraten zu zahlen. Das entzerrt die teuerste Phase des Auszugs spürbar. Und falls Sie noch in Ausbildung oder Studium sind: Das Kindergeld läuft auch nach dem Auszug weiter, es ist nicht an das Wohnen bei den Eltern gebunden.

Der Papierkram: Diese Anmeldungen stehen jetzt zum ersten Mal an

  • Ummelden beim Einwohnermeldeamt: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug, mit der Wohnungsgeberbestätigung, die Ihnen der Vermieter ausstellen muss
  • Rundfunkbeitrag: Mit der ersten eigenen Wohnung werden Sie selbst beitragspflichtig, aktuell rund 18 Euro im Monat. Die Anmeldung geht online, sonst kommt die Post von selbst
  • Strom anmelden: am besten vor dem Einzug einen eigenen Tarif abschließen. Wer nichts tut, rutscht automatisch in die meist teurere Grundversorgung
  • Internet: früh kümmern, denn zwischen Bestellung und Schalttermin liegen oft zwei bis vier Wochen
  • Haftpflichtversicherung prüfen: Während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums sind Sie häufig noch über die Eltern mitversichert. Ein Anruf bei deren Versicherung klärt das, bevor Sie unnötig doppelt zahlen
  • Hausratversicherung: bei einer ersten Einrichtung mit überschaubarem Wert verzichtbar, spätestens mit teurer Technik und neuen Möbeln aber sinnvoll
  • Nachsendeauftrag oder Rundmail: Bank, Handyvertrag, Ämter und Abos über die neue Adresse informieren

Erstausstattung: Die Tag-1-Liste und die Kann-warten-Liste

Der häufigste Fehler beim ersten Auszug ist der Versuch, die komplette Wohnung vor dem Einzug fertig zu kaufen. Das sprengt jedes Budget und führt zu Fehlkäufen, weil Sie die Wohnung noch gar nicht bewohnt haben. Trennen Sie stattdessen konsequent in zwei Listen.

Das brauchen Sie wirklich am ersten Tag

  • Matratze und Bettzeug, notfalls vor dem Bettgestell
  • Duschvorhang, Handtücher, Toilettenpapier und ein Basis-Set Hygieneartikel
  • Grundausstattung Küche: ein Topf, eine Pfanne, Geschirr und Besteck für zwei, ein scharfes Messer, Wasserkocher
  • Kühlschrank und Waschmaschinen-Lösung, wobei ein Waschsalon die ersten Wochen überbrückt
  • Lampen mit Glühbirnen, denn viele Wohnungen werden ohne einen einzigen Deckenanschluss mit Leuchte übergeben
  • Werkzeug-Basics, Verlängerungskabel, Erste-Hilfe-Kleinigkeiten

Das kann entspannt warten

  • Sofa, Esstisch und alles, was das Wohnzimmer schön macht: erst wohnen, dann kaufen
  • Deko, Teppiche, Vorhänge, die zweite Garnitur von allem
  • Küchengeräte jenseits der Grundausstattung, vom Mixer bis zur Kaffeemaschine mit Ambitionen
Vieles davon lässt sich gebraucht, aus Familienbeständen oder über Kleinanzeigen besorgen. Genau dafür lohnt sich die Kann-warten-Liste: Sie kaufen gezielt nach, statt in einer Wochenend-Aktion das Konto zu leeren.

Der Umzugstag: Warum der erste Umzug der günstigste ist

Die gute Nachricht zum Schluss: Der Auszug aus dem Kinderzimmer ist die kleinste Umzugsmenge, die Sie je haben werden. Ein Zimmer, ein paar Kartons, vielleicht ein Schrank und ein Schreibtisch. Genau dafür gibt es die passende Sparvariante: Bei einer Beiladung teilt sich Ihr Umzugsgut den Lkw mit anderen Transporten auf derselben Strecke, und Sie zahlen nur den Platz, den Sie belegen. Gerade beim Auszug in eine andere Stadt ist das oft deutlich günstiger als ein eigener Transporter samt Sprit und Kaution. Und wenn es doch mehr ist oder das Bett aus dem dritten Stock ohne Aufzug muss: Für Studentenumzüge bieten wir besonders preiswerte Tarife an, und wer nur kräftige Unterstützung statt Rundum-Service braucht, kann bei uns auch einzelne Umzugshelfer buchen. Das ist die verlässliche Alternative zu Freunden, die am Umzugsmorgen plötzlich Rückenschmerzen bekommen. Ein unverbindliches Angebot gibt es in wenigen Minuten über unsere Umzugsanfrage.

Häufige Fragen zum Auszug aus dem Elternhaus

Muss ich mich ummelden, wenn ich zum Studium ausziehe?

Ja. Sie können die neue Wohnung als Hauptwohnsitz anmelden oder, wenn Sie regelmäßig bei den Eltern sind, als Nebenwohnsitz führen. Achtung: Manche Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer, ein Vergleich lohnt sich vor der Entscheidung.

Was kostet die erste eigene Wohnung im Monat wirklich?

Rechnen Sie neben der Warmmiete mit Strom, Internet und Rundfunkbeitrag als feste Posten, dazu Lebensmittel und Mobilität. Verlässlicher als jede Pauschalzahl ist eine eigene Monatsrechnung mit den echten Tarifen an Ihrem neuen Wohnort.

Brauche ich für die erste Wohnung einen Bürgen?

Nur wenn Ihr eigenes Einkommen dem Vermieter nicht reicht, was bei Auszubildenden und Studierenden häufig der Fall ist. Mit der Bürgschaft haften die Eltern für die Miete, üblicherweise begrenzt auf die Höhe von drei Monatsmieten.

Wie viel Vorlauf braucht der Auszug?

Sechs bis acht Wochen sind komfortabel: Zeit für Vertragsabschlüsse, Internet-Schalttermin, das Zusammensuchen der Tag-1-Ausstattung und einen entspannt geplanten Umzugstermin statt einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit geliehenem Kombi.

Welche Umzugskosten übernimmt die Pflegekasse? Bis zu 4.180 Euro Zuschuss richtig beantragen

Die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug, das Bad mit hoher Wannenkante, die engen Türen, durch die kein Rollator passt: Für pflegebedürftige Menschen wird die eigene Wohnung oft zum größten Hindernis. Was viele Betroffene und Angehörige nicht wissen: Wenn ein Umzug die Pflege erleichtert oder überhaupt erst möglich macht, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro an den Umzugskosten. Der Haken liegt wie so oft im Verfahren, denn wer den Antrag zu spät oder falsch stellt, bekommt keinen Cent. Hier ist der komplette Überblick, Stand 2026.

Die Rechtsgrundlage: Der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Der Zuschuss stammt aus § 40 Abs. 4 SGB XI und ist eigentlich für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gedacht: Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung und ähnliche Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Der entscheidende Punkt: Auch ein Umzug gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er dasselbe Ziel erreicht. Das klassische Beispiel ist der Wechsel aus der Obergeschosswohnung ohne Aufzug in eine Erdgeschoss- oder barrierefreie Wohnung. Statt für zehntausende Euro einen Treppenlift einzubauen, wird umgezogen, und die Pflegekasse bezuschusst die Umzugskosten. Häufig ist der Umzug sogar die wirtschaftlichere Lösung, was die Genehmigung erleichtert.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Anerkannter Pflegegrad: Der Zuschuss steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Schon Pflegegrad 1 genügt, und die Höhe des Zuschusses ist bei allen Pflegegraden gleich.
  • Pflegerischer Nutzen: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern. Ein Umzug aus rein persönlichen Gründen, etwa näher zu den Enkeln, wird nicht gefördert. Zieht die pflegebedürftige Person allerdings in die Nähe der pflegenden Angehörigen und wird die Pflege dadurch erst praktikabel, kann genau das die entscheidende Begründung sein.
  • Antrag vor dem Umzug: Die wichtigste Regel überhaupt. Wer erst umzieht und dann die Rechnung einreicht, geht in aller Regel leer aus. Erst beantragen, Bewilligung abwarten, dann den Umzug beauftragen.
  • Häusliche Pflege: Gefördert wird das Wohnen zu Hause. Der Umzug in ein Pflegeheim fällt nicht unter diese Leistung, sehr wohl aber der Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung, zu Angehörigen oder in eine ambulant betreute Wohnform.

Wie viel Geld gibt es? Die Beträge 2026

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (bis 2024 waren es 4.000 Euro, seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gilt der aktuelle Betrag unverändert auch 2026). Wichtig zu verstehen: Der Umzug und eventuell noch nötige Anpassungen in der neuen Wohnung zählen zusammen als eine Maßnahme, gemeinsam ist also bei 4.180 Euro Schluss. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addieren sich die Ansprüche: Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, kann bis zu 8.360 Euro erhalten, in Wohngemeinschaften sind maximal 16.720 Euro möglich. Und noch ein verbreiteter Irrtum: Der Zuschuss ist keine einmalige Leistung fürs Leben. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann für neue Maßnahmen erneut beantragt werden. Übernommen werden die umzugsbedingten Kosten, allen voran die Rechnung des Umzugsunternehmens. Da der Zuschuss als Kostenerstattung bis zur bewilligten Höhe funktioniert, gilt: Kostenvoranschlag einholen, mit dem Antrag einreichen, nach dem Umzug die Rechnung nachreichen.

So stellen Sie den Antrag richtig

  1. Pflegekasse kontaktieren. Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person, bei Privatversicherten die private Pflegepflichtversicherung. Der Antrag ist formlos möglich, viele Kassen bieten Formulare online an.
  2. Begründung mit Pflegebezug schreiben. Hier entscheidet sich der Antrag. Beschreiben Sie konkret, welche Barrieren die aktuelle Wohnung hat und wie die neue Wohnung die Pflege erleichtert: ‚Wohnung im 3. OG ohne Aufzug, Verlassen der Wohnung nur mit Hilfe zweier Personen möglich, neue Wohnung im Erdgeschoss mit bodengleicher Dusche.‘ Pauschale Begründungen sind der häufigste Ablehnungsgrund.
  3. Kostenvoranschlag beilegen. Ein detailliertes Angebot des Umzugsunternehmens gehört in den Antrag. Es zeigt der Kasse, wofür der Zuschuss verwendet wird, und beschleunigt die Prüfung.
  4. Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von fünf Wochen. Verpasst sie die Frist ohne schriftliche Begründung, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Notieren Sie sich deshalb das Eingangsdatum.
  5. Nach Bewilligung umziehen und Rechnung einreichen. Erst jetzt wird der Umzug beauftragt. Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung ein und erhalten die Erstattung bis zur bewilligten Höhe.

Antrag abgelehnt? Nicht sofort aufgeben

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Pflegekasse, und Ablehnungen wegen zu allgemeiner Begründungen sind häufig. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, oft genügt schon eine präzisere, pflegebezogene Begründung, um die Entscheidung zu drehen. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten und über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch hat. Reicht der Zuschuss nicht aus, lohnt außerdem ein Blick auf ergänzende Fördertöpfe wie das KfW-Programm zur Barrierereduzierung, das seit April 2026 wieder Anträge annimmt.

Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse den kompletten Umzug?

Bis zur Grenze von 4.180 Euro: ja. Kostet der Umzug mit Umzugsunternehmen beispielsweise 3.200 Euro und wurde er bewilligt, erstattet die Kasse den vollen Betrag. Liegt der Umzug darüber, tragen Sie die Differenz selbst, es sei denn, mehrere Pflegebedürftige ziehen gemeinsam um und die Ansprüche addieren sich.

Gilt der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören zu den wenigen Leistungen, die in voller Höhe schon ab Pflegegrad 1 offenstehen. Gerade für Menschen mit beginnender Einschränkung ist der geförderte Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft die vorausschauendste Lösung.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Dann sollte zuerst der Pflegegrad beantragt werden, denn ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ist absehbar, dass ein Umzug nötig wird, lohnt es sich, beide Verfahren früh anzustoßen und den Umzug erst nach beiden Bewilligungen zu terminieren.

Fazit: Erst der Antrag, dann die Kartons

Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine der unbekanntesten und zugleich wertvollsten Hilfen für pflegebedürftige Menschen, die umziehen müssen. Die Formel für den Erfolg: Pflegegrad nachweisen, den pflegerischen Nutzen konkret begründen, Kostenvoranschlag beilegen und mit dem Umzug bis zur Bewilligung warten. Wir unterstützen Sie dabei gerne: Als erfahrenes Team für Seniorenumzüge erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihren Antrag und führen den Umzug anschließend so behutsam durch, wie es die Situation verlangt. Fordern Sie Ihr Angebot einfach über unsere Online-Umzugsanfrage an. Und falls bei Ihnen nicht die Pflegekasse, sondern das Jobcenter zuständig ist: Welche Umzugskosten das Jobcenter übernimmt, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Sozial- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.