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Wasserschaden in der Wohnung: Wer zahlt Ausräumen, Umzug und Einlagerung?

Ein geplatzter Schlauch, eine defekte Leitung oder die übergelaufene Badewanne des Nachbarn: Ein Wasserschaden kommt immer ohne Vorwarnung, und danach läuft die Uhr. Denn Feuchtigkeit ruiniert nicht nur das, was schon nass ist, sondern arbeitet weiter, in Böden, Wänden und Möbeln. Wer die ersten Tage richtig nutzt, rettet den Großteil seines Hausrats und bekommt die Kosten in aller Regel von der Versicherung erstattet. Dieser Beitrag zeigt, was wann zu tun ist und wer am Ende welche Rechnung übernimmt.

Warum die ersten 72 Stunden entscheiden

Auf feuchten Materialien kann sich bereits innerhalb von 48 bis 72 Stunden Schimmel bilden. Was in diesem Zeitfenster trocken gelegt oder aus der Feuchtigkeit gebracht wird, lässt sich meist retten. Was länger im Nassen steht, wird oft zum Totalschaden, und Schimmelbefall macht aus einem Wasserschaden schnell ein Gesundheitsthema und eine deutlich teurere Sanierung. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Erst das Wasser stoppen, dann dokumentieren, dann so schnell wie möglich Möbel und Hausrat aus den betroffenen Räumen bringen.

Sofortmaßnahmen: Das gehört in die ersten Stunden

  • Wasserzufuhr stoppen: Absperrhahn oder Haupthahn zudrehen, bei unklarer Ursache den Notdienst des Vermieters oder der Hausverwaltung anrufen
  • Strom im betroffenen Bereich abschalten: Sicherung raus, bevor jemand in stehendem Wasser eine Steckdose erwischt
  • Fotos und Videos machen: von der Ursache, dem Wasserstand und allen betroffenen Gegenständen, bevor irgendetwas weggeräumt wird
  • Versicherung und Vermieter melden: telefonisch vorab, schriftlich hinterher, mit der Bitte um eine Schadennummer
  • Möbel aus der Feuchtigkeit: hochstellen, umstellen oder ausräumen, Teppiche raus, stehendes Wasser aufnehmen
  • Nichts vorschnell entsorgen: beschädigter Hausrat ist Ihr Beweismittel gegenüber der Versicherung

Welche Versicherung zahlt was?

Beim Wasserschaden greifen mehrere Versicherungen ineinander, je nachdem, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam:
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zahlt Schäden am Gebäude durch Leitungswasser: durchnässte Wände und Böden, die Leckortung, die Reparatur der Leitung und die wochenlange Trocknung samt Stromkosten der Geräte.
  • Ihre Hausratversicherung ersetzt den beschädigten Hausrat zum Neuwert und übernimmt die Folgekosten rund um Ihren Besitz, darunter Ausräumen, Transport und Zwischenlagerung, wenn die Wohnung während der Trocknung nicht nutzbar ist, sowie je nach Tarif eine Ersatzunterkunft.
  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt ins Spiel, wenn der Schaden von außen kam, etwa durch die Waschmaschine aus der Wohnung darüber. Ihre eigene Hausratversicherung reguliert dann meist vor und holt sich das Geld zurück.
  • Die Elementarschadenversicherung ist der oft übersehene Sonderfall: Dringt Wasser durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser ein, zahlen Gebäude- und Hausratversicherung nur, wenn dieser Zusatzbaustein vereinbart ist.
Für Mieter außerdem wichtig: Ist die Wohnung durch Trocknungsgeräte, aufgestemmte Böden oder Lärm nur eingeschränkt nutzbar, kommt eine Mietminderung in Betracht, bei völliger Unbewohnbarkeit auch vollständig.

Ausräumen und Einlagern: Die Leistung, die fast jeder übersieht

Was viele erst vom Sanierungsbetrieb erfahren: Für eine gründliche Trocknung müssen die betroffenen Räume in der Regel leergeräumt werden, bei Estrich-Trocknungen oft die halbe Wohnung, und das für mehrere Wochen. Die Kosten für dieses Ausräumen, den Transport und die Zwischenlagerung sind in der Hausratversicherung als Schutzkosten mitversichert. Sie müssen die Organisation aber selbst in die Hand nehmen, und genau hier zählt wegen der Schimmelgefahr die Geschwindigkeit. Wir sind auf diese Einsätze eingestellt: Beim Umzug nach Wasserschaden räumen wir betroffene Räume kurzfristig aus, oft innerhalb weniger Tage nach Ihrem Anruf, verpacken den unbeschädigten Hausrat fachgerecht und nehmen ihn in unsere trockene Einlagerung, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrer Versicherung einreichen können, und nach der Trocknung bringen wir alles wieder zurück und stellen die Möbel an ihren Platz. Melden Sie sich am besten telefonisch oder über unsere Umzugsanfrage mit dem Stichwort Wasserschaden, dann priorisieren wir Ihren Termin entsprechend.

Die Wochen danach: Trocknung, Sanierung, Rückzug

Nach dem Ausräumen übernehmen Fachfirmen die Trocknung, je nach Schaden mit Raumtrocknern oder einer Dämmschichttrocknung unter dem Estrich. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen Laufzeit. Lassen Sie sich das Ende der Trocknung mit einer Feuchtemessung bestätigen, bevor renoviert und zurückgeräumt wird, denn zu früh verlegte Böden und eingeräumte Schränke sind die häufigste Ursache für Schimmel Monate später. Heben Sie sämtliche Rechnungen auf, auch die Stromabrechnung während der Trocknungsphase, denn die Mehrkosten der Geräte gehören mit in die Schadenabrechnung.

Häufige Fragen zum Wasserschaden

Wie schnell muss ich den Wasserschaden melden?

Unverzüglich, also am selben oder nächsten Tag, an Versicherung und Vermieter. Zusätzlich sind Sie zur Schadenminderung verpflichtet: Wasser stoppen und Hausrat in Sicherheit bringen gehört dazu und darf nicht auf die Freigabe der Versicherung warten.

Zahlt die Versicherung auch, wenn mein eigener Schlauch geplatzt ist?

Ja. Leitungswasserschäden aus der eigenen Wohnung sind der Standardfall der Hausrat- und Gebäudeversicherung. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann je nach Tarif gekürzt werden, viele neuere Verträge verzichten ausdrücklich darauf.

Wer zahlt, wenn das Wasser vom Nachbarn kam?

Melden Sie den Schaden trotzdem zuerst Ihrer eigenen Hausratversicherung. Sie reguliert und nimmt anschließend die Haftpflichtversicherung des Nachbarn in Regress. So sind Sie schneller entschädigt und tragen nicht die Beweislast.

Muss ich während der Trocknung in der Wohnung bleiben?

Nein. Ist die Wohnung durch Lärm, Feuchtigkeit oder ausgebaute Böden unzumutbar, übernimmt die Hausratversicherung je nach Tarif eine Ersatzunterkunft, und gegenüber dem Vermieter kommt die Mietminderung hinzu. Lassen Sie sich beides schriftlich bestätigen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder einer anwaltlichen Beratung.