Wasserschaden in der Wohnung: Wer zahlt Ausräumen, Umzug und Einlagerung?
Ein geplatzter Schlauch, eine defekte Leitung oder die übergelaufene Badewanne des Nachbarn: Ein Wasserschaden kommt immer ohne Vorwarnung, und danach läuft die Uhr. Denn Feuchtigkeit ruiniert nicht nur das, was schon nass ist, sondern arbeitet weiter, in Böden, Wänden und Möbeln. Wer die ersten Tage richtig nutzt, rettet den Großteil seines Hausrats und bekommt die Kosten in aller Regel von der Versicherung erstattet. Dieser Beitrag zeigt, was wann zu tun ist und wer am Ende welche Rechnung übernimmt.
Warum die ersten 72 Stunden entscheiden
Auf feuchten Materialien kann sich bereits innerhalb von 48 bis 72 Stunden Schimmel bilden. Was in diesem Zeitfenster trocken gelegt oder aus der Feuchtigkeit gebracht wird, lässt sich meist retten. Was länger im Nassen steht, wird oft zum Totalschaden, und Schimmelbefall macht aus einem Wasserschaden schnell ein Gesundheitsthema und eine deutlich teurere Sanierung. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Erst das Wasser stoppen, dann dokumentieren, dann so schnell wie möglich Möbel und Hausrat aus den betroffenen Räumen bringen.Sofortmaßnahmen: Das gehört in die ersten Stunden
- Wasserzufuhr stoppen: Absperrhahn oder Haupthahn zudrehen, bei unklarer Ursache den Notdienst des Vermieters oder der Hausverwaltung anrufen
- Strom im betroffenen Bereich abschalten: Sicherung raus, bevor jemand in stehendem Wasser eine Steckdose erwischt
- Fotos und Videos machen: von der Ursache, dem Wasserstand und allen betroffenen Gegenständen, bevor irgendetwas weggeräumt wird
- Versicherung und Vermieter melden: telefonisch vorab, schriftlich hinterher, mit der Bitte um eine Schadennummer
- Möbel aus der Feuchtigkeit: hochstellen, umstellen oder ausräumen, Teppiche raus, stehendes Wasser aufnehmen
- Nichts vorschnell entsorgen: beschädigter Hausrat ist Ihr Beweismittel gegenüber der Versicherung
Welche Versicherung zahlt was?
Beim Wasserschaden greifen mehrere Versicherungen ineinander, je nachdem, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam:- Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zahlt Schäden am Gebäude durch Leitungswasser: durchnässte Wände und Böden, die Leckortung, die Reparatur der Leitung und die wochenlange Trocknung samt Stromkosten der Geräte.
- Ihre Hausratversicherung ersetzt den beschädigten Hausrat zum Neuwert und übernimmt die Folgekosten rund um Ihren Besitz, darunter Ausräumen, Transport und Zwischenlagerung, wenn die Wohnung während der Trocknung nicht nutzbar ist, sowie je nach Tarif eine Ersatzunterkunft.
- Die Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt ins Spiel, wenn der Schaden von außen kam, etwa durch die Waschmaschine aus der Wohnung darüber. Ihre eigene Hausratversicherung reguliert dann meist vor und holt sich das Geld zurück.
- Die Elementarschadenversicherung ist der oft übersehene Sonderfall: Dringt Wasser durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser ein, zahlen Gebäude- und Hausratversicherung nur, wenn dieser Zusatzbaustein vereinbart ist.