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Welche Umzugskosten übernimmt die Pflegekasse? Bis zu 4.180 Euro Zuschuss richtig beantragen

Die Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug, das Bad mit hoher Wannenkante, die engen Türen, durch die kein Rollator passt: Für pflegebedürftige Menschen wird die eigene Wohnung oft zum größten Hindernis. Was viele Betroffene und Angehörige nicht wissen: Wenn ein Umzug die Pflege erleichtert oder überhaupt erst möglich macht, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro an den Umzugskosten. Der Haken liegt wie so oft im Verfahren, denn wer den Antrag zu spät oder falsch stellt, bekommt keinen Cent. Hier ist der komplette Überblick, Stand 2026.

Die Rechtsgrundlage: Der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Der Zuschuss stammt aus § 40 Abs. 4 SGB XI und ist eigentlich für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gedacht: Badumbau, Treppenlift, Türverbreiterung und ähnliche Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Der entscheidende Punkt: Auch ein Umzug gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er dasselbe Ziel erreicht. Das klassische Beispiel ist der Wechsel aus der Obergeschosswohnung ohne Aufzug in eine Erdgeschoss- oder barrierefreie Wohnung. Statt für zehntausende Euro einen Treppenlift einzubauen, wird umgezogen, und die Pflegekasse bezuschusst die Umzugskosten. Häufig ist der Umzug sogar die wirtschaftlichere Lösung, was die Genehmigung erleichtert.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Anerkannter Pflegegrad: Der Zuschuss steht allen Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Schon Pflegegrad 1 genügt, und die Höhe des Zuschusses ist bei allen Pflegegraden gleich.
  • Pflegerischer Nutzen: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die selbstständige Lebensführung verbessern. Ein Umzug aus rein persönlichen Gründen, etwa näher zu den Enkeln, wird nicht gefördert. Zieht die pflegebedürftige Person allerdings in die Nähe der pflegenden Angehörigen und wird die Pflege dadurch erst praktikabel, kann genau das die entscheidende Begründung sein.
  • Antrag vor dem Umzug: Die wichtigste Regel überhaupt. Wer erst umzieht und dann die Rechnung einreicht, geht in aller Regel leer aus. Erst beantragen, Bewilligung abwarten, dann den Umzug beauftragen.
  • Häusliche Pflege: Gefördert wird das Wohnen zu Hause. Der Umzug in ein Pflegeheim fällt nicht unter diese Leistung, sehr wohl aber der Umzug in eine barrierefreie Mietwohnung, zu Angehörigen oder in eine ambulant betreute Wohnform.

Wie viel Geld gibt es? Die Beträge 2026

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (bis 2024 waren es 4.000 Euro, seit der Erhöhung zum 1. Januar 2025 gilt der aktuelle Betrag unverändert auch 2026). Wichtig zu verstehen: Der Umzug und eventuell noch nötige Anpassungen in der neuen Wohnung zählen zusammen als eine Maßnahme, gemeinsam ist also bei 4.180 Euro Schluss. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, addieren sich die Ansprüche: Ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, kann bis zu 8.360 Euro erhalten, in Wohngemeinschaften sind maximal 16.720 Euro möglich. Und noch ein verbreiteter Irrtum: Der Zuschuss ist keine einmalige Leistung fürs Leben. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich, kann für neue Maßnahmen erneut beantragt werden. Übernommen werden die umzugsbedingten Kosten, allen voran die Rechnung des Umzugsunternehmens. Da der Zuschuss als Kostenerstattung bis zur bewilligten Höhe funktioniert, gilt: Kostenvoranschlag einholen, mit dem Antrag einreichen, nach dem Umzug die Rechnung nachreichen.

So stellen Sie den Antrag richtig

  1. Pflegekasse kontaktieren. Zuständig ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person, bei Privatversicherten die private Pflegepflichtversicherung. Der Antrag ist formlos möglich, viele Kassen bieten Formulare online an.
  2. Begründung mit Pflegebezug schreiben. Hier entscheidet sich der Antrag. Beschreiben Sie konkret, welche Barrieren die aktuelle Wohnung hat und wie die neue Wohnung die Pflege erleichtert: ‚Wohnung im 3. OG ohne Aufzug, Verlassen der Wohnung nur mit Hilfe zweier Personen möglich, neue Wohnung im Erdgeschoss mit bodengleicher Dusche.‘ Pauschale Begründungen sind der häufigste Ablehnungsgrund.
  3. Kostenvoranschlag beilegen. Ein detailliertes Angebot des Umzugsunternehmens gehört in den Antrag. Es zeigt der Kasse, wofür der Zuschuss verwendet wird, und beschleunigt die Prüfung.
  4. Entscheidung abwarten. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, bei Begutachtung durch den Medizinischen Dienst innerhalb von fünf Wochen. Verpasst sie die Frist ohne schriftliche Begründung, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Notieren Sie sich deshalb das Eingangsdatum.
  5. Nach Bewilligung umziehen und Rechnung einreichen. Erst jetzt wird der Umzug beauftragt. Nach dem Umzug reichen Sie die Rechnung ein und erhalten die Erstattung bis zur bewilligten Höhe.

Antrag abgelehnt? Nicht sofort aufgeben

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Pflegekasse, und Ablehnungen wegen zu allgemeiner Begründungen sind häufig. Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, oft genügt schon eine präzisere, pflegebezogene Begründung, um die Entscheidung zu drehen. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Pflegestützpunkten und über die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, auf die jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch hat. Reicht der Zuschuss nicht aus, lohnt außerdem ein Blick auf ergänzende Fördertöpfe wie das KfW-Programm zur Barrierereduzierung, das seit April 2026 wieder Anträge annimmt.

Häufige Fragen

Übernimmt die Pflegekasse den kompletten Umzug?

Bis zur Grenze von 4.180 Euro: ja. Kostet der Umzug mit Umzugsunternehmen beispielsweise 3.200 Euro und wurde er bewilligt, erstattet die Kasse den vollen Betrag. Liegt der Umzug darüber, tragen Sie die Differenz selbst, es sei denn, mehrere Pflegebedürftige ziehen gemeinsam um und die Ansprüche addieren sich.

Gilt der Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören zu den wenigen Leistungen, die in voller Höhe schon ab Pflegegrad 1 offenstehen. Gerade für Menschen mit beginnender Einschränkung ist der geförderte Umzug in eine barrierefreie Wohnung oft die vorausschauendste Lösung.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Dann sollte zuerst der Pflegegrad beantragt werden, denn ohne anerkannten Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Ist absehbar, dass ein Umzug nötig wird, lohnt es sich, beide Verfahren früh anzustoßen und den Umzug erst nach beiden Bewilligungen zu terminieren.

Fazit: Erst der Antrag, dann die Kartons

Der Zuschuss der Pflegekasse ist eine der unbekanntesten und zugleich wertvollsten Hilfen für pflegebedürftige Menschen, die umziehen müssen. Die Formel für den Erfolg: Pflegegrad nachweisen, den pflegerischen Nutzen konkret begründen, Kostenvoranschlag beilegen und mit dem Umzug bis zur Bewilligung warten. Wir unterstützen Sie dabei gerne: Als erfahrenes Team für Seniorenumzüge erstellen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihren Antrag und führen den Umzug anschließend so behutsam durch, wie es die Situation verlangt. Fordern Sie Ihr Angebot einfach über unsere Online-Umzugsanfrage an. Und falls bei Ihnen nicht die Pflegekasse, sondern das Jobcenter zuständig ist: Welche Umzugskosten das Jobcenter übernimmt, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Sozial- oder Pflegeberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.