GEZ beim Umzug: Ummelden, abmelden oder zusammenlegen?
Kaum ist der Umzug vorbei, liegt er oft schon im Briefkasten: ein Schreiben vom Beitragsservice. Manchmal ist es eine harmlose Info, manchmal eine Zahlungsaufforderung für eine Wohnung, in der man gar nicht mehr wohnt. Dabei ist die Sache eigentlich schnell erledigt, wenn man weiß, welcher Fall bei einem vorliegt. Denn „GEZ beim Umzug“ ist nicht gleich GEZ beim Umzug. Wer allein in eine neue Wohnung zieht, macht etwas anderes als ein Paar, das zusammenzieht, oder die Mutter, die ins Pflegeheim wechselt.
Erst mal das Grundprinzip
Der Rundfunkbeitrag hängt an der Wohnung, nicht an der Person und nicht an den Geräten. Pro Wohnung wird einmal gezahlt, aktuell 18,36 Euro im Monat, egal ob dort eine Person lebt oder fünf. Das klingt banal, erklärt aber fast alle Fragen rund um den Umzug: Es geht immer darum, wer künftig für welche Wohnung das Beitragskonto führt. Wichtig ist auch: Ihre Beitragsnummer bleibt, wenn Sie umziehen. Sie ändern nur die Adresse dahinter.Fall 1: Sie ziehen allein von A nach B
Der einfachste Fall. Sie melden die neue Adresse über das Formular „Ummelden“ auf rundfunkbeitrag.de, am besten direkt nach dem Umzug. Ein Nachweis ist dafür nicht nötig, Sie brauchen nur Ihre Beitragsnummer, die steht auf jedem Schreiben und meistens auch auf dem Kontoauszug bei der Abbuchung. Danach läuft alles weiter wie bisher. Was passiert, wenn man es vergisst? Meist nichts Dramatisches, denn die Meldebehörden geben Adressänderungen ohnehin an den Beitragsservice weiter. Trotzdem lohnt sich das selbst Ummelden, weil sonst Briefe an die alte Adresse gehen und Mahnungen im Nirgendwo landen.Fall 2: Sie ziehen mit Ihrem Partner zusammen
Hier wird es interessant, denn bisher haben zwei Wohnungen gezahlt und ab jetzt nur noch eine. Einer von Ihnen beiden meldet sich ab, und zwar mit dem Grund „Zusammenzug“ bzw. weil in der neuen Wohnung bereits jemand zahlt. Bei der Abmeldung geben Sie die Beitragsnummer der Person an, die das Konto weiterführt. Fehlt diese Nummer, wird die Abmeldung gerne mal zurückgewiesen und Sie zahlen erstmal doppelt. Unser Tipp aus vielen Umzügen, bei denen Paare zusammenziehen: Klären Sie vor dem Umzugstag, wessen Konto bleibt. Das ist meistens das ältere oder das, von dem ohnehin gemeinsame Kosten abgebucht werden. Und dann gleich am selben Abend erledigen, solange noch alle Unterlagen griffbereit sind.Fall 3: Einzug in eine WG
Gleiches Prinzip wie beim Zusammenziehen. Zahlt schon ein Mitbewohner für die Wohnung, müssen Sie sich nicht zusätzlich anmelden. Hatten Sie vorher eine eigene Wohnung mit eigenem Beitragskonto, melden Sie dieses ab und nennen die Beitragsnummer der WG. Intern teilt man sich den Betrag dann einfach auf, offiziell zahlt nur einer. Etwas vorsichtig sein sollten Sie bei Wohnungen, die nur aussehen wie eine WG. Wenn jedes Zimmer abgeschlossen ist und einen eigenen Eingang über das Treppenhaus hat, kann jedes Zimmer als eigene Wohnung zählen. Das betrifft zum Beispiel manche Apartmenthäuser und Wohnheime.Fall 4: Der erste Auszug aus dem Elternhaus
Wer bei den Eltern gewohnt hat, war bisher über deren Beitrag „mit drin“. Mit der eigenen Wohnung braucht es dann ein eigenes Beitragskonto, also eine Anmeldung und keine Ummeldung. Für Studierende und Azubis gilt übrigens: Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann sich unter Umständen befreien lassen. Das muss man aber aktiv beantragen, automatisch passiert da nichts.Fall 5: Hauptwohnung plus Zweitwohnung
Gerade im Raum München kommt das häufig vor: Unter der Woche ein kleines Apartment in der Stadt, am Wochenende das Haus im Landkreis. Für die Nebenwohnung können Sie sich seperat auf Antrag befreien lassen, wenn Sie für die Hauptwohnung bereits zahlen. Auch hier gilt: nur auf Antrag. Wer einfach nichts tut, bekommt für beide Wohnungen Post.Fall 6: Umzug ins Pflegeheim
Ein Fall, der oft untergeht. Zimmer in Pflegeheimen gelten beitragsrechtlich nicht als Wohnung, für das Heimzimmer fällt also kein Rundfunkbeitrag an. Wird die alte Wohnung aufgelöst, sollte das Beitragskonto deshalb abgemeldet werden. Angehörige mit Vollmacht können das übernehmen, als Nachweis reicht in der Regel eine Bestätigung der Einrichtung. Mehr zum ganzen Ablauf rund um den Heimeinzug haben wir im Beitrag Umzug ins Pflegeheim zusammengefasst, und wenn es körperlich und organisatorisch Unterstützung braucht, ist unser Seniorenumzug genau dafür da.Die drei häufigsten Fehler
- Abmelden statt ummelden. Wer allein umzieht und sich abmeldet, muss sich danach wieder neu anmelden. Das sorgt für eine neue Beitragsnummer und manchmal für Lücken, die dann nachberechnet werden.
- Abmeldung ohne Beitragsnummer des Partners. Ohne diese Angabe kann der Beitragsservice nicht prüfen, ob die neue Wohnung schon bezahlt ist.
- Zu spät melden. Rückwirkende Abmeldungen sind schwierig. Wer erst Monate später merkt, dass doppelt gezahlt wurde muss sich das Geld mühsam zurückholen.