Strom beim Umzug: Der Zeitplan, mit dem Sie nicht in der teuren Grundversorgung landen
Licht an, Kühlschrank läuft, alles gut. So sieht der erste Abend in der neuen Wohnung bei den meisten aus, und genau deshalb denkt kaum jemand an den Stromvertrag. Der Strom fließt nämlich auch dann, wenn man sich um nichts gekümmert hat. Die Rechnung dafür kommt allerdings später, und sie ist oft höher als gedacht. Wer keinen Vertrag für die neue Adresse hat, rutscht automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Versorgers, und die ist in aller Regel teurer als ein normaler Tarif.
Damit das nicht passiert, hier der Ablauf in der richtigen Reihenfolge.
Sechs bis acht Wochen vor dem Umzug: Entscheiden
Bevor Sie irgendetwas kündigen, steht eine Frage im Raum: Nehmen Sie Ihren bisherigen Vertrag mit oder nicht? Mitnehmen ist oft die bequemste Lösung, vor allem wenn der aktuelle Tarif günstig ist und vielleicht sogar eine Preisgarantie hat. Liefert Ihr Anbieter auch an der neuen Adresse, und das tun die meisten überregionalen Anbieter, reicht eine Umzugsmitteilung. Ist der alte Tarif teuer oder läuft die Preisgarantie bald aus, ist der Umzug der perfekte Anlass für einen Wechsel. Dafür gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht nach § 41b Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz. Sie dürfen Ihren Vertrag bei einem Wohnortwechsel mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, egal wie lange er eigentlich noch laufen würde. Einen Haken hat das Ganze: Bietet Ihnen der bisherige Anbieter innerhalb von zwei Wochen schriftlich an, Sie an der neuen Adresse zu den gleichen Bedingungen weiter zu beliefern, ist die Sonderkündigung vom Tisch. Deshalb müssen Sie in der Kündigung auch Ihre neue Adresse angeben. Das sollte man wissen, bevor man sich schon über den neuen Tarif freut.Sechs Wochen vorher: Kündigen oder Umzug melden
Jetzt wird gehandelt. Entweder Sie teilen Ihrem Anbieter den Umzug mit, oder Sie kündigen mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht. In die Mitteilung gehören:- Ihre Kundennummer und die Zählernummer der alten Wohnung
- das genaue Auszugsdatum
- die neue Anschrift, auch bei einer Kündigung
- die Bitte um schriftliche Bestätigung
Vier Wochen vorher: Neuen Vertrag abschließen
Für die neue Wohnung schließen Sie jetzt den Vertrag ab, entweder beim alten Anbieter oder bei einem neuen. Was Sie dafür brauchen, ist die Zählernummer der neuen Wohnung. Die bekommen Sie vom Vermieter, vom Vormieter oder notfalls von der Hausverwaltung. Steht sie im Mietvertrag nicht drin, fragen Sie aktiv danach, sonst wird es am Einzugstag hektisch. Ein kleiner Tipp, den wir unseren Kunden gerne mitgeben: Lassen Sie sich den Zählerstand der neuen Wohnung bei der Wohnungsübergabe gleich mit ins Protokoll schreiben. Dann gibt es später keine Diskussionen, wer den Strom der Renovierungswochen verbraucht hat.Am Umzugstag: Zähler fotografieren, zweimal
Das ist der wichtigste Schritt überhaupt und dauert keine zwei Minuten:- In der alten Wohnung: Wenn der letzte Karton raus ist, Zählerstand ablesen und mit Datum fotografieren. Achten Sie darauf, das Zählernummer und Stand auf dem Foto gut lesbar sind.
- In der neuen Wohnung: Bevor die erste Lampe angeht, das gleiche nochmal.
In der ersten Woche: Kontrolle
Prüfen Sie, ob die Bestätigungen von altem und neuem Anbieter da sind und ob die Lieferdaten zueinander passen. Kommt stattdessen ein Begrüßungsschreiben vom örtlichen Grundversorger, ist irgendwo etwas schiefgelaufen. Das ist nicht schlimm: Aus der Grundversorgung kommen Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist wieder raus. Teuer wird es nur, wenn man den Brief liegen lässt.Was tun, wenn Sie den Termin verpasst haben?
Passiert öfter als man denkt, gerade wenn der Umzug kurzfristig kam. Dann gilt: sofort handeln, nicht warten. Rückwirkend lässt sich beim Netzbetreiber leider kaum noch etwas umbuchen, deshalb zählt jeder Tag. Melden Sie den Zählerstand vom Auszug an den alten Anbieter, schließen Sie für die neue Wohnung schnell einen Vertrag ab und nehmen Sie die paar Wochen Grundversorgung als Lehrgeld mit.Zusammengefasst
- Sechs bis acht Wochen vorher: mitnehmen oder wechseln?
- Sechs Wochen vorher: Umzug melden oder kündigen, neue Adresse angeben
- Vier Wochen vorher: Vertrag für die neue Wohnung mit Zählernummer abschließen
- Umzugstag: zwei Zählerfotos
- Danach: Bestätigungen prüfen