Internet beim Umzug: Mitnehmen oder kündigen?
Die Möbel stehen, die Kartons sind halb ausgepackt, und dann der Moment, den viele kennen: Der Router blinkt rot. Kein Internet, und der Techniker kommt frühestens in drei Wochen. Bei kaum einem anderen Vertrag ist das Timing beim Umzug so wichtig wie beim Internetanschluss. Und bei kaum einem anderen gibt es so viele Missverständnisse darüber, was man darf und was nicht.
Der wichtigste Satz vorneweg: Ein Umzug ist kein automatischer Kündigungsgrund. Ob Sie aus Ihrem Vertrag rauskommen, hängt von drei Fragen ab.
Frage 1: Kann der Anbieter an der neuen Adresse liefern?
Das regelt § 60 des Telekommunikationsgesetzes. Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung auch in der neuen Wohnung erbringen, muss er den Vertrag dort zu unveränderten Bedingungen weiterführen. Die Laufzeit läuft einfach weiter, sie beginnt nicht von vorne. Das war früher anders und ist heute ausdrücklich verboten. Für den Aufwand darf der Anbieter allerdings eine Gebühr verlangen. Die darf nicht höher sein als das, was ein Neuanschluss kosten würde. Fragen Sie vorher nach, was beim Umzug konkret anfällt, das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Kann der Anbieter an der neuen Adresse gar nicht liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Auszug wirksam werden oder auch später.Frage 2: Bekommen Sie dort wirklich dasselbe?
Diese Frage übersehen viele. Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn gar nichts geht, sondern auch dann, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. Haben Sie also einen Tarif mit 250 Mbit/s und an der neuen Adresse sind nur 50 möglich, sieht die Sache anders aus. Lassen Sie sich die Verfügbarkeit an der neuen Adresse schriftlich geben, dann haben Sie etwas in der Hand. Ein typischer Fall bei Kabelanschlüssen: Nicht jedes Haus ist ans Kabelnetz angeschlossen. Ziehen Sie mit einem Vodafone-Kabelvertrag in einen Altbau in der Dachauer Altstadt oder in ein Neubaugebiet, in dem nur Glasfaser von einem anderen Anbieter liegt, kann Vodafone dort vielleicht gar nicht liefern. Dann steht Ihnen die Sonderkündigung zu. Umgekehrt gilt das genauso für DSL- und Glasfaserverträge der Telekom oder anderer Anbieter.Frage 3: Wie lange läuft der Vertrag noch?
Oft die einfachste Lösung. Ist Ihre Mindestlaufzeit schon vorbei, brauchen Sie gar kein Sonderkündigungsrecht. Verträge, die sich nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert haben, sind ohnehin jederzeit mit einem Monat kündbar. Viele zahlen seit Jahren für einen Altvertrag und merken erst beim Umzug, wie viel günstiger ein neuer Tarif wäre. Ein Blick ins Kundenkonto klärt das in zwei Minuten.So vermeiden Sie die Wochen ohne Internet
Egal ob mitnehmen oder wechseln, entscheidend ist der Vorlauf. Für einen reibungslosen Übergang empfehlen wir:- Sechs bis acht Wochen vorher: Umzug beim Anbieter melden oder neuen Vertrag abschließen. Bei Vodafone und Telekom geht das im Kundenportal oder über die Hotline, das Umzugsformular ist meist schnell gefunden.
- Technikertermin früh fixieren. Gerade bei Glasfaser oder wenn der Anschluss in der neuen Wohnung länger nicht genutzt wurde, muss oft ein Techniker raus. Diese Termine sind schnell weg.
- Anschlussdose prüfen lassen. Fragen Sie den Vermieter oder Vormieter, welche Dose vorhanden ist und ob sie zuletzt genutzt wurde. Das erspart Überraschungen.
- Router nicht verpacken wie Geschirr. Der Router samt Netzteil und Kabel gehört in einen eigenen, beschrifteten Karton, der als Letztes eingeladen wird und als Erstes wieder raus kommt.