Umzugskostenvergütung bei der Bundeswehr: So bekommen Sie Ihr Geld ohne Ärger
Die Versetzungsverfügung ist da, der neue Dienstort steht fest, und irgendwo im Kopf meldet sich der Gedanke: Wer zahlt eigentlich den Umzug? Die gute Nachricht für Soldatinnen und Soldaten ist, dass der Dienstherr bei einem dienstlich veranlassten Umzug einen großen Teil der Kosten übernimmt. Die weniger gute: Das passiert nur, wenn die Formalitäten stimmen. Und genau da hakt es in der Praxis erstaunlich oft.
Wir begleiten regelmäßig Umzüge von Bundeswehrangehörigen, deshalb hier der Ablauf so, wie er sich bewährt hat, inklusive der Stellen, an denen Geld verloren geht.
Die Grundlage: das Bundesumzugskostengesetz
Rechtsgrundlage für die Umzugskostenvergütung ist das Bundesumzugskostengesetz, kurz BUKG. Es gilt für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Soldaten. Ergänzend gibt es Verwaltungsvorschriften und für die Bundeswehr eigene Merkblätter, die Ihre personalbearbeitende Stelle bereithält. Die wichtigste Vorraussetzung steht gleich ganz am Anfang des Gesetzes: Ohne schriftliche oder elektronische Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es keinen Anspruch.Schritt 1: Die Zusage prüfen, bevor Sie irgendetwas buchen
Die Zusage soll zusammen mit der Maßnahme erteilt werden, die den Umzug auslöst, also meistens mit der Versetzung. Prüfen Sie Ihre Unterlagen genau: Steht die Zusage drin? Ist sie eingeschränkt? Fehlt sie, fragen Sie aktiv nach, bevor Sie einen Umzugstermin festmachen. Wer ohne Zusage umzieht, bleibt im Zweifel auf allen Kosten sitzen. Manchmal steht auch die Frage im Raum, ob ein Umzug überhaupt sinnvoll ist oder ob man zunächst mit Trennungsgeld pendelt. Das hängt stark von der Familie, der Dauer der Verwendung und der Entfernung ab. Lassen Sie sich hier von Ihrer Dienststelle beraten, denn beide Wege haben Folgen dafür, was später erstattet wird.Schritt 2: Kostenvoranschläge einholen
Jetzt kommt der Teil, bei dem wir ins Spiel kommen. Für die Erstattung der Transportkosten verlangt die abrechnende Stelle in der Regel Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen, meistens mindestens zwei, und zwar unabhängig voneinander erstellt. Erstattet wird dann grundsätzlich bis zur Höhe des günstigsten geeigneten Angebots. Damit ein Kostenvoranschlag anerkannt wird und später keine Lücken entstehen, sollte er einige Dinge enthalten:- eine Umzugsgutliste mit dem geschätzten Volumen in Kubikmetern
- die genauen Leistungen, also ob Packen, Auspacken, Möbelabbau und Möbelaufbau enthalten sind
- Sonderleistungen wie Küchenabbau und Küchenanschluss, Klaviertransport oder eine Zwischenlagerung
- beide Adressen mit Etage, Aufzug und Laufweg
- einen verbindlichen Preis bzw. Höchstpreis
Schritt 3: Die Kostenvoranschläge rechtzeitig einreichen
Reichen Sie die Angebote vor dem Umzug bei der zuständigen Stelle ein und warten Sie die Entscheidung ab, welches Angebot zugrunde gelegt wird. Erst dann beauftragen. Das ist Bürokratie, schützt Sie aber davor, ein Unternehmen zu beauftragen, dessen Kosten am Ende nur teilweise übernommen werden. Bei größeren Umzügen ist auf Antrag auch ein Abschlag möglich, damit Sie nicht alles vorstrecken müssen.Schritt 4: Der Umzug selbst
Am Umzugstag selbst gibt es aus Sicht der Abrechnung nicht viel zu beachten, außer dass die Leistung dem Angebot entsprechen sollte. Kommt spontan etwas dazu, etwa ein zusätzlicher Schrank aus dem Keller der Schwiegereltern, klären Sie vorher, ob das abrechenbar ist. Sonst zahlen Sie die Differenz selbst. Wer an einen weit entfernten Standort wechselt, ob in einen anderen Teil Deutschlands oder ins Ausland, für den ist ein Fernumzug mit festem Termin meist die stressfreiere Lösung als ein Mietwagen über mehrere Wochenenden.Schritt 5: Abrechnen, und zwar fristgerecht
Die Umzugskostenvergütung wird nach dem Umzug gezahlt und muss beantragt werden. Dafür gilt eine Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beendigung des Umzugs. Wer die verpasst, verliert den Anspruch, egal wie berechtigt er wäre. Sammeln Sie deshalb von Anfang an alles in einem Ordner: Zusage, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigung, Rechnung, Zahlungsbeleg, Belege für Reisekosten.Was alles erstattet werden kann
Die Umzugskostenvergütung besteht aus mehreren Bausteinen:- Beförderungsauslagen für das Umzugsgut, also im Wesentlichen die Rechnung des Umzugsunternehmens
- Reisekosten für Sie und Ihre Familie zum neuen Wohnort
- Mietentschädigung, wenn Sie für die alte Wohnung noch Miete zahlen müssen, weil die Kündigungsfrist noch läuft, allerdings zeitlich begrenzt
- andere Auslagen, zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen Maklerkosten für die neue Mietwohnung
- eine Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen, deren Höhe vom Familienstand abhängt
Die häufigsten Fehler
- Umzug beauftragt, bevor die Zusage da war
- nur ein Kostenvoranschlag eingereicht
- Leistungen im Angebot zu ungenau beschrieben, sodass Teile nicht anerkannt werden
- Belege nicht aufbewahrt
- Antrag zu spät gestellt