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Wohnungsbrand: Wer zahlt für Hausrat, Hotel, Umzug und Lagerung?

Nach einem Brand in der Wohnung überschlagen sich die Fragen: Wo schlafen wir heute Nacht? Was ist mit den Möbeln? Und wer bezahlt das alles? Die Antwort ist zum Glück meist beruhigender als der Anblick der Wohnung, denn in den meisten Fällen springen Versicherungen ein, oft sogar mehrere gleichzeitig. Entscheidend ist, dass Sie wissen, welche Versicherung wofür zuständig ist und welche Fehler in den ersten Tagen die Erstattung gefährden. Dieser Beitrag beantwortet die Fragen, die nach einem Wohnungsbrand wirklich anstehen.

Welche Versicherung zahlt was?

Nach einem Brand sind bis zu drei Versicherungen im Spiel, und jede hat ihren eigenen Zuständigkeitsbereich:
  • Ihre Hausratversicherung ersetzt alles Bewegliche: Möbel, Kleidung, Elektronik, Bücher, und zwar zum Neuwert, nicht zum Zeitwert. Sie übernimmt außerdem die Folgekosten rund um den Hausrat, dazu gleich mehr.
  • Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters zahlt für das Gebäude selbst: verrußte Wände, zerstörte Fenster, beschädigte Leitungen und die komplette Brandsanierung der Bausubstanz.
  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers greift, wenn der Brand von einem Dritten ausging, etwa vom Nachbarn. Dann können Sie Ihre Schäden dort geltend machen, was vor allem hilft, wenn Sie selbst keine Hausratversicherung haben.
Als Mieter betrifft Sie in erster Linie die Hausratversicherung, das Gebäude ist Sache des Vermieters. Melden Sie den Schaden trotzdem beiden Seiten sofort, damit keine Zuständigkeitslücke entsteht.

Wer zahlt das Hotel, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?

Auch das ist ein Fall für die Hausratversicherung. Ist die Wohnung nach dem Brand vorübergehend unbewohnbar, übernimmt sie die Kosten für eine Ersatzunterkunft, also Hotel oder möblierte Wohnung auf Zeit. Üblich sind dabei ein Tagessatz-Limit und eine zeitliche Obergrenze, in vielen Tarifen bis zu 100 Tage. Prüfen Sie Ihre Bedingungen und lassen Sie sich die Übernahme vor der Buchung schriftlich bestätigen, dann gibt es später keine Diskussionen über die Hotelrechnung. Als Mieter kommt ein zweiter Hebel dazu: Für die Zeit, in der die Wohnung nicht nutzbar ist, können Sie die Miete mindern, bei völliger Unbewohnbarkeit bis auf null. Ziehen sich die Sanierungsarbeiten unzumutbar lange hin, kann im Einzelfall sogar eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags in Betracht kommen.

Wer zahlt Ausräumen, Transport und Lagerung der Möbel?

Der Punkt, der in der ersten Aufregung fast immer übersehen wird: Während der Brandsanierung muss die Wohnung in der Regel komplett leergeräumt werden. Der unbeschädigte Hausrat braucht für Wochen oder Monate ein Zwischenlager. Genau diese Aufräum-, Transport- und Lagerkosten sind in der Hausratversicherung als Versicherungsleistung enthalten, zeitlich begrenzt je nach Tarif. Sie bleiben auf diesen Kosten also normalerweise nicht sitzen, müssen die Organisation aber selbst anstoßen. Wir übernehmen als Umzugsunternehmen den kompletten Ablauf: Beim Umzug nach Brandschaden räumen wir die Wohnung kurzfristig aus, verpacken den unbeschädigten Hausrat fachgerecht und nehmen ihn in unsere Einlagerung, bis die Sanierung abgeschlossen ist. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrer Versicherung einreichen können, und rechnen nach Freigabe unkompliziert ab. Den Rücktransport nach der Sanierung erledigen wir ebenfalls, sodass Sie sich um Ihre Wohnung kümmern können statt um Logistik.

Was darf ich entsorgen und was nicht?

So verlockend es ist, verkohlte Reste sofort in den Container zu werfen: Warten Sie mit dem Entsorgen, bis die Versicherung den Schaden dokumentiert oder ausdrücklich freigegeben hat. Zerstörter Hausrat ist Ihr Beweismittel. Fotografieren Sie jeden Raum und erstellen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände, möglichst mit Kaufbelegen oder zumindest ungefähren Anschaffungsdaten und Preisen. Erst nach der Freigabe sollte entsorgt werden, und zwar fachgerecht: Brandruß enthält gesundheitsschädliche Stoffe, stark verrußte Gegenstände gehören nicht in den normalen Hausmüll. Für den Abtransport und die saubere Entsorgung nach der Freigabe steht Ihnen unsere Entrümpelung zur Seite.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Brand selbst verursacht habe?

In den allermeisten Fällen ja. Die vergessene Kerze oder der Topf auf dem Herd sind klassische Fälle einfacher Fahrlässigkeit, und die ist mitversichert. Kritisch wird es erst bei grober Fahrlässigkeit. Ältere Tarife dürfen die Leistung dann anteilig kürzen, viele neuere Tarife verzichten ausdrücklich auf diesen Einwand. Ein Blick in die Police lohnt sich, das Stichwort lautet Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Nur bei Vorsatz zahlt keine Versicherung.

Die ersten 48 Stunden: Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Schaden unverzüglich der Hausratversicherung melden, telefonisch und zusätzlich schriftlich, und den Vermieter informieren
  • Wohnung erst nach Freigabe durch die Feuerwehr betreten und nichts verändern, bevor Fotos gemacht sind
  • Schadenliste mit Fotos und Belegen beginnen, auch Kassenbons aus dem Online-Banking oder E-Mail-Postfach zählen
  • Zusagen der Versicherung zu Hotel, Ausräumen und Lagerung schriftlich geben lassen
  • Angebot für Ausräumen und Zwischenlagerung einholen und mit der Schadennummer bei der Versicherung einreichen

Häufige Fragen nach einem Wohnungsbrand

Wie schnell muss ich den Brand meiner Versicherung melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am selben oder nächsten Tag. Eine verspätete Meldung kann die Leistung gefährden, wenn dadurch die Schadenfeststellung erschwert wird.

Ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis oder den Zeitwert?

Den Neuwert. Sie bekommen also den Betrag, den die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen neuen Gegenstands heute kostet, nicht den Restwert Ihres fünf Jahre alten Sofas.

Wer zahlt, wenn der Brand beim Nachbarn ausgebrochen ist?

Ihre eigene Hausratversicherung reguliert zuerst und holt sich das Geld anschließend von der Haftpflicht des Verursachers zurück. Ohne eigene Hausratversicherung wenden Sie sich direkt an dessen Haftpflichtversicherung, tragen dann aber die Beweislast.

Was gilt für Rauch- und Rußschäden ohne offenes Feuer?

Auch Verrußung durch einen Schwelbrand oder den Brand in der Nachbarwohnung ist ein Brandfolgeschaden und grundsätzlich versichert. Lassen Sie die Belastung von einer Fachfirma beurteilen, bevor Sie Textilien und Polstermöbel auf eigene Faust reinigen. Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder einer anwaltlichen Beratung.